Corona-Lage vom 10. März 2021
10.03.2021
Das Gesundheitsamt meldet heute 91 Neuinfektionen. Die Gesamtzahl liegt damit aktuell bei 15 992. Davon entfallen 6151 auf den Altkreis Mittweida, 3191 auf den Altkreis Döbeln und 6650 auf den Altkreis Freiberg. Laut RKI liegt der Inzidenzwert für Mittelsachsen bei 53,3. Aktuell werden 31 Patienten in den Krankenhäusern im Landkreis behandelt, acht davon beatmet. Die Zahl der Todesfälle liegt bei 581.
Hinweis: In die Statistik des Landkreises fließen auch die positiv gemeldeten Schnelltests mit ein. Damit ist die Zahl der ausgewiesenen Fälle für Mittelsachsen immer im Vergleich zum Freistaat und dem Robert-Koch-Institut höher. Dort werden nur die positiven PCR-Tests registriert. Der Landkreis empfiehlt nach einem positiven Schnelltest einen PCR-Test nachzuholen, dies ist aber derzeit keine Pflicht. Sowohl bei einem positiven Schnelltest als auch bei einem positiven PCR-Test muss man sich in Quarantäne begeben. Fällt der PCR-Test negativ aus, kann man nach Vorlage des Ergebnisses beim Gesundheitsamt die Quarantäne wieder verlassen.
Landkreis sucht Scouts
Der Landkreis sucht Interessierte, die das Gesundheitsamt als sogenannte Containment-Scouts an den Standorten Freiberg oder Mittweida unterstützen. Sie werden beispielsweise in der Kontaktnachverfolgung oder in der Beratungshotline eingebunden. Voraussetzung sind beispielsweise eine ausgeprägte Motivation, sowie ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Stresstoleranz. Die Anstellung erfolgt über das Bundesverwaltungsamt, das dann die Scouts abordnet. Zunächst ist der Einsatz bis Ende März 2022 geplant.
Coronavirus-Schutzimpfung: Anträge auf Einzelfall-Priorisierung können beim Sozialministerium gestellt werden
Personen, die sich in der aktuellen Impf-Priorisierung nicht wiederfinden, können einen Antrag bei der Einzelfallstelle ihres Bundeslandes auf bevorzugte Schutzimpfung stellen. Dies sieht die Impfverordnung des Bundes vor. Die Geschäftsstelle zur Beratung über die Einzelfallentscheidung hat gestern ihre Tätigkeit aufgenommen und ist dem Corona-Stab im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zugeordnet. Das teilte der Freistaat gestern mit. Die ärztliche Beratung erfolgt durch zwei Ärzte. In schwierigen oder unklaren Fällen kann ein Expertengremium hinzugezogen werden. Die Entscheidung wird durch die Geschäftsstelle an die Antragstellenden gesendet und gilt als Impfberechtigung in den jeweiligen Prioritätsstufen. Der Einzelfall-Antrag gilt für die Fälle, die über die aktuelle Priorisierung nicht gedeckt sind und bei denen nach ärztlicher Beurteilung und Prüfung durch die Einzelfall-Stelle ebenfalls ein (sehr) hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht. Wer bisher schon formlos einen Antrag ans Sozialministerium, Deutsches Rotes Kreuz, seine Krankenkasse oder Ähnliches gerichtet hat, wird gebeten, ebenfalls den förmlichen Antrag zu nutzen und diesen an die Einzelfallstelle zu schicken. Eine Weitergabe von formlosen Anträgen und deren Übernahme durch die Einzelfallstelle ist aus Gründen des Datenschutzes nicht zulässig.
Für einen Antrag füllen die Antragsteller vollständig das Antragsformular “Antrag auf Priorisierung für Corona-Schutzimpfung aus medizinischen Gründen“ aus und senden es gemeinsam mit der ärztlichen Beurteilung per Post an Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt – Geschäftsstelle Stelle Einzelfallentscheidung Corona-Impfung –, Albertstraße 10, 01097 Dresden oder per E-Mail an einzelfallentscheidung@sms.sachsen.de.
Welche Informationen die ärztliche Beurteilung enthalten soll, entnehmen die Antragstellenden dem Merkblatt, welches dem Antragsformular angefügt ist. Dieses und weitere Informationen finden Interessierte unter https://www.coronavirus.sachsen.de/priorisierung-fuer-die-coronaschutzimpfung-9340.html. Anträge, die nicht vollständig sind oder bei denen die ärztliche Beurteilung fehlt, können nicht bearbeitet werden.
Digitaler IHK-Finanzierungssprechtag: LEADER-Programm fördert Unternehmen im ländlichen Raum
Die IHK Chemnitz Regionalkammer Mittelsachsen lädt Unternehmen und Existenzgründer am 17. März zum virtuellen Finanzierungssprechtag ein. Den Teilnehmern stehen Vertreter der Sächsischen Aufbaubank, der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft als Ansprechpartner für Fragen rund um aktuelle Förder- und Finanzierungsprogramme zur Verfügung. Ebenso stellt eine Vertreterin der LEADER-Region „Silbernes Erzgebirge“ das Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes vor und erläutert wie Gewerbetreibende und Unternehmen Fördermittel erhalten. Interessenten melden sich bei Claudia Liebe (E-Mail: claudia.liebe@chemnitz.ihk.de, Telefon 03731 79865-5200) oder auf der IHK-Homepage www.chemnitz.ihk24.de unter Eingabe der Suchnummer 12350214 an.
Hochschule lädt zur Online-Kinderuni
„Wie arbeitet ein Chirurg im Krankenhaus?“ – Dies ist das Thema der Kinderuni der Hochschule Mittweida am Samstag. Dozent ist der Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie am Krankenhaus Mittweida, Dr. med. Erik Hauffe. Los geht’s um 10:00 Uhr. Zur Teilnahme braucht es nur einen PC (mit Webcam und Mikrofon), ein Laptop oder ein Tablet und Internetzugang. Die Vorlesung läuft über die Software „Zoom“. Die Anleitung zum Einrichten und der Teilnahmelink werden rechtzeitig vorab auf der Website der Kinderuni Mittweida veröffentlicht: www.hs-mittweida.de/kinderuni
Die Zahlen werden täglich auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de aktualisiert. Morgen ist das Bürgertelefon von 08:00 bis 16:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar. Fragen können auch per E-Mail gestellt werden unter corona@landkreis-mittelsachsen.de