Corona-Lage vom 12. Dezember 2021

12.12.2021

Allgemeinverfügung zum Alkoholkonsum erlassen

Heute meldete das Gesundheitsamt fast 500 neue Fälle. In den Krankenhäusern in Mittelsachsen werden 148 Corona-Patienten behandelt, davon 28 beatmet. Die Inzidenz liegt heute bei 1559,0  .

Ab morgen gilt die neue Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung

Ab morgen gilt in Sachsen die neue Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung. Freizeit- und Kultureinrichtungen, Clubs, Diskotheken und Bars müssen weiterhin geschlossen bleiben. Großveranstaltungen und landestypische Veranstaltungen bleiben untersagt. Eine neu eingeführte Hotspot-Regelung für die Gastronomie sieht vor, dass in Landkreisen und Kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen ab dem 13. Dezember 2021 an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Wert von 1500 liegt, am nächsten – dem vierten – Tag die Öffnung untersagt ist. Die Öffnung ist erst wieder am nächsten Tag möglich, wenn der Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz von 1500 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Wenn bei privaten Feiern allein Genesene und Geimpfte anwesend sind, gilt eine Teilnehmerbegrenzung auf 20 Personen. Treffen, an denen mindestens eine Person ohne Impf- oder Genesenennachweis beteiligt ist, bleiben auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person aus einem anderen Hausstand begrenzt.  An Silvester und Neujahr sind Feiern auf öffentlichen Plätzen, Anlagen oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel untersagt. Zudem dürfen Personen außerhalb der Unterkunft keine Feuerwerkskörper mit sich führen oder abbrennen.

Die neue Verordnung ist unter dem folgenden Link veröffentlicht: www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

Allgemeinverfügung zum Alkoholkonsum erlassen

Heute wurde eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Abgabe und des Konsums von Alkohol in der Öffentlichkeit erneut erlassen. Dies wurde durch die neue Notfallverordnung des Freistaates notwendig. Innerorts gilt weiterhin in der Öffentlichkeit somit ein Alkoholverbot – insbesondere auf Straßen, Gehwegen, in Parks, auf Sport- und Spielplätzen und für Bereiche, in denen Wochen- und Spezialmärkte abgehalten werden. Hinzu kommen auch Privatgrundstücke, die öffentlich zugänglich sind, wie Geschäfte oder Tankstellen. Auch außerorts ist an Bahnhöfen und Parkplätzen sowie im Umkreis von Sitzmöglichkeiten und Bushaltestellen der Konsum und die Abgabe von Alkohol in der Öffentlichkeit untersagt. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist in diesen Bereichen nur in mitnahmefähigen und verschlossenen Behältnissen erlaubt. Die Allgemeinverfügung wurde im elektronischen Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht.

Hinweis: Das Bürgertelefon des Landkreises zu Corona ist morgen wieder zwischen 09:00 und 15:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar. Ein Schema auf der Internetseite gibt ausführliche Informationen zu den Quarantäneregeln.

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