Corona-Lage vom 16. März 2021

16.03.2021

Themen: Rücknahme der Lockerungen wahrscheinlich, Selbsttests für Schüler und Lehrer ab Mittwoch

Heute meldet das Gesundheitsamt 26 neue Fälle. Damit steigt die Gesamtzahl auf 16 287. Davon entfallen 6766 Fälle auf den Altkreis Freiberg, 3251 auf den Altkreis Döbeln und 6270 auf den Altkreis Mittweida. Der aktuelle Inzidenzwert für Mittelsachsen liegt laut RKI bei 108,5. Die Zahl der Toten steigt um drei auf 586. In den Krankenhäusern werden 32 Covid-Patienten behandelt, davon acht beatmet.

Rücknahme der Lockerungen wahrscheinlich

Seit zwei Tagen liegt der Inzidenzwert im Landkreis bei über 100. Bei Überschreitung an drei aufeinanderfolgenden Tagen muss der Landkreis seine Lockerungen aufheben. Die vom Landkreis per Allgemeinverfügung erlassenen Lockerungen treten dann am zweiten darauffolgenden Werktag (Freitag) außer Kraft. Das betrifft das Termineinkaufen (click & meet), den Individualsport alleine oder zu weit sowie in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Außenbereich sowie Angebote der körpernahen Dienstleistung (ausgenommen Friseurbetriebe, Fußpflege und medizinisch notwendige Behandlungen). Zeitgleich darf dann ab Freitag die Unterkunft nur noch mit triftigem Grund verlassen werden und die Kontakte sind wieder auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person beschränkt. Kinder unter 15 Jahre bleiben unberücksichtigt. Keine Auswirkungen hat die Überschreitung der Inzidenz auf die in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung direkt eingeführten Rechte, wie zum Beispiel zur Öffnung von Gartenbau- und Floristikbetrieben, Gartenmärkten, Blumengeschäften, Buchläden, Baumärkten und Friseurbetrieben. Ebenso sind weiterhin „click & collect“ Angebote zulässig.

Selbsttests für Schüler und Lehrer ab Mittwoch

Ab Mittwoch (17. März) werden an allen weiterführenden Schulen Selbsttests zur Verfügung stehen. Wenn Schülerinnen und Schüler oder Erziehungsberechtigte weder der Testung an der Schule zustimmen, noch eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtbestehen einer Infektion oder ein anderweitiges aktuelles negatives Testergebnis vorlegen, dann ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Die Kinder oder Jugendlichen müssen die Lernzeit zuhause verbringen und werden mit Lernaufgaben versorgt.

Wie die Selbsttests richtig angewendet werden, darüber informieren zwei Anleitungsvideos. Die Videos gibt es beispielsweise auf der Corona-Website der Staatsregierung (www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html)

Zahlreiche Fragen zu den Tests werden zudem im SMK-Blog beantwortet:

Sachsen ändert Quarantäne-Verordnung 

Der Freistaat Sachsen passt seine Quarantäne-Verordnung an und orientiert sich damit an der Regelung in Bayern und der neuen Musterquarantäne-Verordnung des Bundes. Dies hat das Kabinett beschlossen. Die Möglichkeiten zur quarantänefreien Einreise aus einem Virus-Variantengebiet werden damit erweitert. Bedingung ist die Vorlage eines täglichen negativen Coronavirus-Tests bei jeder Einreise. Konkret können künftig alle Beschäftigte ohne Pflicht zur Quarantäne nach Sachsen einreisen, die für die Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe unabdingbar sind. Dies ist durch eine amtliche Bescheinigung der zuständigen kommunalen Behörde nachzuweisen. Bisher galt diese Regelung nur für Beschäftigte im Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge und einzelne Branchen.

Ebenfalls können nun Lehrkräfte an Schulen und pädagogische Fachkräfte in Kitas sowie ab 20. März Schüler und Kita-Kinder einschließlich Begleitperson ohne Quarantäne einreisen. Kita-Kinder sind von der täglichen Testpflicht ausgenommen. Zur Einreise ohne Quarantänepflicht berechtigt sind nun auch Verwandte ersten Grades, Ehepartner oder Lebensgefährten sowie Personen zur Ausübung eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts. Bedingung ist auch in diesen Fällen ein täglicher negativer Corona-Test.

Darüber hinaus müssen sich Grenzpendler und -gänger aus Hochinzidenzgebieten künftig statt einmal zweimal wöchentlich auf das Coronavirus testen lassen, um ohne Quarantänepflicht einreisen zu können. Die Verpflichtung nach Bundesrecht zur Vorlage eines Negativtests bei Einreise bleibt unberührt. Ein solcher aktueller „Einreise“-Test erfüllt die Testpflicht nach der Quarantäne-Verordnung. Die geänderte Quarantäne-Verordnung tritt am 17. März 2021 in Kraft. Der Verordnungstext ist in Kürze unter www.coronavirus.sachsen.de (Amtliche Bekanntmachungen) nachlesbar.

Impfungen mit AstraZeneca in Sachsen mit sofortiger Wirkung gestoppt

Aufgrund einer aktuellen Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts setzt die Bundesregierung die Corona-Impfungen mit AstraZeneca vorsorglich aus. Das teilte das Sozialministerium gestern mit. Nach neuen Meldungen von Hirnvenen-Thrombosen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung in Deutschland und Europa, hält das Paul-Ehrlich-Institut weitere Untersuchungen für notwendig. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA wird entscheiden, ob und wie sich die neuen Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken.

Praxisleitfaden „Regionale Lebensmittel erfolgreich online vermarkten“ veröffentlicht

Ab sofort steht der Praxisleitfaden „Regionale Lebensmittel erfolgreich online vermarkten“ online und zum Download bereit. Das geht aus einer heutige veröffentlichten  Medieninformation hervor. Er basiert auf den Ergebnissen der Studie „Online-Marktplatz für regionale Lebensmittel in Sachsen“ und wurde vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH herausgegeben. Der Leitfaden bietet Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft vielfältige Informationen für die Onlinevermarktung ihrer Produkte und hilft den Betrieben, individuelle Lösungen zu entwickeln und neue Wege der Direktvermarktung zu gehen. Ergänzend zum Leitfaden finden Interessierte in der veröffentlichten Anlage eine zusammenfassende Darstellung der Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten auf Landesebene sowie auf Bundesebene und durch weitere Programme. Verfügbar ist der Leitfaden in der Publikationen-Datenbank des Freistaates Sachsen.

IHK-Onlinesprechstunde am 23. März 2021: Ausbildungsbetriebe tauschen sich aus
Wie kann ich unter Corona-Restriktionen meine Azubis qualitativ gut ausbilden? Die Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammer (IHK) Chemnitz laden zu einem Dialog zu aktuell ausbildungsrelevanten Fragen ein. Interessierte erhalten Impulse zu Themen wie mobiles Ausbilden, Kompensation von schulischen Lerndefiziten, Motivation der Azubis, staatliche Hilfen sowie arbeitsrechtlichen Aspekten. Das Webinar „Online Austausch für Ausbildungsbetriebe“ findet am 23. März 2021, 14:00 bis 15:30 Uhr über die Microsoft Teams-Plattform statt. Interessenten melden sich bei Andrea Tippmer (E-Mail: andrea.tippmer@chemnitz.ihk.de, Tel. 03731 79865-5400) oder auf der IHK-Homepage www.chemnitz.ihk24.de unter Eingabe der Suchnummer 123147316 an. Nach Anmeldung erhalten Sie Ihren Teilnahmelink zur Veranstaltung.

Die Zahlen werden täglich auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de aktualisiert. Morgen ist das Bürgertelefon wieder von 08:00 bis 16:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar. Fragen können auch per E-Mail gestellt werden unter corona@landkreis-mittelsachsen.de  

Foto: H_ko / stock.adobe.com

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