Corona-Lage vom 17. März 2022
17.03.2022
Heute meldet das Gesundheitsamt mehr als 1 200 neue Fälle. In den Krankenhäusern werden 72 Patienten behandelt, davon drei auf der Intensivstation. Die Inzidenz liegt laut RKI bei 1504,6. Eine weitere Person ist im Zusammenhang mit Corona verstorben, damit beträgt die Gesamtzahl 977.
Impfpflicht: Unternehmen registrieren sich
Auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impfpflicht wurde am Dienstag der Link zum Meldeportal im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht freigeschaltet. Nur über diesen Weg sollen Beschäftigte dem Gesundheitsamt gemeldet werden, die keinen Impf- beziehungsweise Genesenenstatus nachweisen können. Bis zum Mittag haben sich 107 Unternehmen und Institutionen registriert. Ebenfalls am Dienstag schaltete der Landkreis ein Info-Telefon frei. Dort werden Unternehmen, Institutionen und Beschäftigten allgemeine Fragen zu diesem Themenkomplex beantwortet. Zu erreichen ist das Telefon unter der Nummer 03731 799-6570 von Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr. Hinweis: Seit gestern gilt für das bisherige Personal ohne Impfung kein Betretungsverbot. Personal, das neu eingestellt wird, muss geimpft sein. Das Gesundheitsamt wird diese Aufgabe mit einer hohen Sensibilität umsetzen, im Fokus steht die Versorgungssicherheit im medizinischen und pflegerischen Bereich in Mittelsachsen. Weitere Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sowie Links gibt es unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impfpflicht.
Informationen des Freistaates
Verlängerung der Corona-Regeln bis 2. April 2022 – Anpassung an geplante Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes
Die Staatsregierung hat im Umlaufverfahren eine Verlängerung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung mit einigen Anpassungen beschlossen. Diese ergeben sich aus den geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz, welches bestimmte Maßnahmen nicht mehr vorsieht. Die Verordnung tritt am 18. März 2022 in Kraft und gilt bis zum 2. April 2022. Abweichend von den bisherigen Regelungen kommt es mit der neuen Verordnung zu den folgenden Änderungen:
- Beschränkungen für private Zusammenkünfte entfallen,
- Wegfall der Beschränkungen bei Versammlungen,
- bei Kultur-, Freizeit-, und Sportveranstaltungen gilt im Innen- und Außenbereich unabhängig von der Besucherzahl die 3G-Regel und
- in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens fällt die Pflicht zur Kontakterfassung weg.
Somit bleibt die 3G-Regel unter anderem für Eheschließungen und Beerdigungen in Innenräumen, bei körpernahen Dienstleistungen, der Gastronomie, Messen sowie in Hotels. Ebenso unterliegen Clubs, Diskotheken und Bars mit Tanzlustbarkeiten unverändert der 2Gplus-Regel. Gleiches gilt für die Prostitution. Grundsätzlich wird auch weiterhin an der FFP-2-Maskenpflicht festgehalten. Jedoch gilt hier eine Ausnahme bei Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen: Die Maske muss in den genannten Fällen nicht am Platz getragen werden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Die Verordnung wird im Laufe des Tages auf der Internetseite des Freistaates veröffentlicht.
Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas sollen fortgeführt werden
Die bestehenden Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas sollen bis zum 2. April fortgeführt werden. Auf entsprechende Eckpunkte hat sich die Staatsregierung in der Kabinettssitzung am Dienstag verständigt. Die Staatsregierung folgt damit einer Rechtsauffassung, wonach bestimmte Basisschutzmaßnahmen auch mit einem neuen Infektionsschutzgesetz über den 20. März hinaus und bis zum 2. April möglich sind. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes wird in dieser Woche beschlossen. Wie aus den Eckpunkten hervorgeht, soll die Maskenpflicht im Schulgebäude bestehen bleiben. Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5 müssen jedoch weiterhin keine Maske im Unterricht tragen. Festgehalten werden soll ebenso an der zweimaligen Testpflicht pro Woche für den Schulbesuch. Wenn einzelne Infektionsfälle auftreten, müssen die betroffenen Schüler in häusliche Lernzeit gehen und die übrigen Schülerinnen und Schüler können in der Schule verbleiben. Allerdings müssen sich die verbleibenden Schüler der betroffenen Klasse an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich testen. Das gilt auch für genesene und geimpfte Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus soll der eingeschränkte Regelbetrieb in Grundschulen und Kitas weiter aufgehoben bleiben.
Hinweis: Das Bürgertelefon des Landkreises zu Corona ist morgen wieder zwischen 09:00 und 12:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar.