Corona-Lage vom 26. Mai 2021

26.05.2021

Themen: Nachweise an Genesene verschickt, neue Corona-Schutz-Verordnung

Die Zahl Corona-Nachweise ist auf 23 898 gestiegen. Das sind elf Fälle mehr im Vergleich zum Vortag. Zehn Männer und Frauen sind im Zusammenhang mit einer Coronaerkrankung verstorben. In den Krankenhäusern werden 52 Covid-Patienten behandelt, davon 14 auf der Intensivstation. Der Inzidenzwert liegt laut Robert Koch-Institut in Mittelsachsen heute bei 62,2.

Nachweis an Genesene verschickt

Das Gesundheitsamt hat zirka 20 000 Nachweise an Genesene verschickt. Wer von der Testpflicht befreit werden möchte, benötigt den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), um sich zum Beispiel vor einem Friseurbesuch nicht testen lassen zu müssen. Der PCR-Test muss mindestens 28 Tage sowie höchstens sechs Monate zurückliegen und die Person darf keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Hinweis: Einen Nachweis erhalten nur die Personen, die einen positiven PCR-Test hatten. Schnelltests zählen nicht.

Der Nachweis kann auch digitalisiert werden. Bürger müssen dafür die App schnelltest.click aufs Smartphone installieren und damit den QR-Code vom Genesenennachweis scannen. Geschäfte und Restaurants können mit der gleichen App den Nachweis scannen.

Schulen und Kitas öffnen wieder, Termineinkaufen wieder möglich

Im Landkreis dürfen die Schulen ab morgen wieder im Wechselunterricht und die Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt seit fünf Werktagen unter 165. Nach der „Bundesnotbremse“ können danach am übernächsten Tag die Einrichtungen wieder öffnen. Ab morgen ist im Einzelhandel wieder das Termineinkaufen (click & meet) zulässig. Für „click & meet“ ist eine Terminreservierung im jeweiligen Geschäft notwendig, Kontaktdaten müssen angegeben und ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden.

Informationen vom Freistaat

Normaler Schul- und Kitabetrieb unterhalb 50er Inzidenz möglich

Unterhalb einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von 50 ist wieder Regelbetrieb in Schulen und Kindertageseinrichtungen möglich. Das sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung vor, die heute vom Kabinett verabschiedet worden ist und ab 31. Mai gelten wird. Der Schwellenwert muss im jeweiligen Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten sein. Dann gilt Regelbetrieb am übernächsten Tag.

Regelbetrieb für Schulen bedeutet, dass wieder Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und ohne Teilung der Klassen stattfinden kann. In der Grundschule kann der Fokus in Eigenverantwortung der Schulen weiterhin auf die Kernfächer gelegt werden, um die Grundlagen zu sichern. In Kindertageseinrichtungen ist auch wieder Regelbetrieb entsprechend der Pädagogischen Konzeption möglich.

Schulfahrten sind weiterhin unzulässig, sollen aber mit der nächsten Corona-Schutz-Verordnung ab dem 14. Juni wieder möglich gemacht werden.

Aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes bleibt die zweimalige Testpflicht pro Woche für Personen, die Gelände und Gebäude von Schulen und Kitas betreten, bestehen. Allerdings gilt die Testpflicht nicht mehr für Personen, die Kinder bringen oder abholen. Die begleitenden Personen sind jedoch verpflichtet, beim Bringen und Abholen eine FFP2-Maske oder medizinische Maske zu tragen.

Alle anderen bekannten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen wie zum Beispiel das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bleiben wie bisher bestehen.

Touristische Reisen wieder erlaubt

Grundsätzlich sollen mit der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, die ab dem 14. Juni 2021 gelten wird, Übernachtungsangebote nach vorheriger Terminbuchung, Kontakterfassung und tagesaktuellem Test zu Beginn des Aufenthaltes bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 zulässig sein.

Zudem sollen ab dem 14. Juni 2021 bei einer Inzidenz unter 100 auch touristische Reisen wieder erlaubt sein. Darunter zählen unter anderem Seilbahnen im Ausflugsverkehr, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischer Bahn- und Busverkehr sowie Flusskreuzfahrten. Auch hier muss ein Hygienekonzept vorliegen und Kontakterfassung stattfinden. Besucherinnen und Besucher müssen zudem einen tagesaktuellen Test vorweisen.

Morgen ist das Bürgertelefon von 08:00 bis 16:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar. Fragen können auch per E-Mail gestellt werden unter corona@landkreis-mittelsachsen.de

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