Corona-Lage vom 3. Dezember 2021
03.12.2021
Hintergrund für das derzeit hohe Fallaufkommen ist eine Systemumstellung im Gesundheitsamt. Seit dieser Woche erfolgt keine Kontaktpersonennachverfolgung mehr. Betroffene erhalten automatisch die Bescheide. Aufgrund des hohen Fallaufkommens gab es in der Verfolgung zum Teil einen großen Rückstau. Dieser wird nun abgearbeitet. Da immer wieder neue Fälle eingehen, kann noch keine Prognose gegeben werden, wann der Stau final abgearbeitet sein wird. „Wir arbeiten uns Tag für Tag weiter vor und sind mit dem neuen System viel schneller“, heißt es aus dem Gesundheitsamt. Damit erhalten positiv Getestete auch etwas mehr Sicherheit, bis wann die Quarantäne gilt. Pauschal kann man von 14 Tagen sprechen: Der erste Tag ist der Tag des professionellen Tests. In Quarantäne begeben müssen sich alle nicht vollständig geimpfte Hausstandsangehörige für zehn Tage. Das bedeutet zugleich, Genesene und Geimpfte müssen nicht in Quarantäne. Es gibt auch Möglichkeiten sich freizutesten, dazu informiert ein Schema auf der Internetseite und es wird in Videos erklärt.
Zahlreiche Fragen erreichen das Gesundheitsamt zu den sogenannten Genesenen-Nachweisen. Diese werden nicht vom Gesundheitsamt ausgestellt. Auszug aus dem Fragen-Antwort-Katalog unter www.landkreis-mittelsachsen.de:
„Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis). Dieser muss mindestens 28 Tage sowie höchstens sechs Monate zurückliegen und die Person darf keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Der Absonderungsbescheid (auch Quarantänebescheid) gilt, wenn er für positiv getestete Personen auf der Grundlage eines PCR-Tests ausgestellt wurde. Es gilt nicht der Absonderungsbescheid für Kontaktpersonen. Wer kürzlich eine Covid-19-Erkrankung überstanden hat, kann sich auch in vielen deutschen Apotheken ein digitales Zertifikat ausstellen lassen. Interessenten müssen dazu nur ihren Personalausweis sowie den Nachweis eines positiven PCR-Tests vorlegen, der nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Als Beleg hierfür dient eine entsprechende ärztliche oder behördlicher Bescheinigung.“
Ausgangssperre gilt weiter
Seit gestern gilt wieder in Mittelsachsen für Personen, die nicht geimpft oder genesenen sind, eine Ausgangssperre. Zwischen 22:00 und 06:00 Uhr dürfen Ungeimpfte das Haus nur noch aus triftigen Gründen verlassen. Dazu gehören beispielsweise die Ausübung des Berufs oder der Besuch des Partners.
Buchungsportal startet
Das Terminportal für Impfungen ist heute für Sachsen durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) gestartet. Ab sofort kann man sich über das Portal sachsen.impfterminvergabe.de für Impfungen ab Montag registrieren. Für den Impfstandort Freiberg in der Gerber-Passage in der Meißner Gasse 19 werden die Termine über das stadteigene Buchungssystem https://mitdenken.sachsen.de/1027285 vergeben.
„Im Laufe des Dezembers wird auch der Impfpunkt Freiberg an das Terminportal für Sachsen angeschlossen. Ein weiterer Impfpunkt ist in Vorbereitung“, hieß es dazu auf der Internetseite des DRK. Weiterhin werden sogenannte Sonderimpfaktionen der mobilen Teams durchgeführt, diese laufen ohne Termin. Eine Übersicht über alle Sonderimpfaktionen gibt es unter drksachsen.de.
Regiobus verzeichnet Ausfälle
Regiobus informiert aktuell über Fahrplanabweichungen von Busverbindungen infolge der Situation. „Aufgrund zunehmender Ausfälle kann unsere Personaldisposition den Personalbedarf im Fahrdienst nicht ausreichend kompensieren. Wir sind daher gezwungen, unser Fahrplanangebot temporär einzuschränken“, heißt es auf der Internetseite des Unternehmens. Es wird darum gebeten, sich auf der Internetseite von Regiobus dazu zu informieren.
Informationen des Freistaates (2. Dezember 2021)
Freistaat schaltet Online-Portal zur personellen Unterstützung der sächsischen Krankenhäuser
Die Lage in den Krankenhäusern hat sich weiter zugespitzt. Nahezu alle sächsischen Kliniken sind dringend auf personelle Unterstützung angewiesen. Viele Bürgerinnen und Bürger wollen helfen und sich engagieren.
Um diese wertvolle Unterstützung zu bündeln, können sich Bürgerinnen und Bürger ab sofort auf einem Online-Portal unter https://mitdenken.sachsen.de/Pflegepool anmelden, wo die Hilfe koordiniert und an Krankenhäuser weitergeleitet wird.
Gleichzeitig können sich Bürgerinnen und Bürger auch direkt an ihre Krankenhäuser vor Ort wenden.
Das Portal richtet sich vorrangig an:
- Krankenschwestern und Pfleger – auch im Ruhestand
- Krankenpflegehelfer – Ärztinnen und Ärzte – auch im Ruhestand
- Medizinstudierende – Helferinnen und Helfer für Serviceleistungen in der Krankenpflege (patientennahe Unterstützung bei beispielsweise Mahlzeiten und Servicetätigkeiten am Krankenbett)
- Freiwillige Unterstützer für beispielsweise nichtpflegerische Tätigkeiten, Transportdienstleistungen und Administration
Sachsens Hochschulen fördern mit zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen eine Reduzierung der Kontakte auf dem Campus
Die dramatische Zunahme der Zahl der Corona-Neuinfektion in Sachsen stellt auch die sächsischen Hochschulen vor neue Herausforderungen in der Organisation ihrer Abläufe. Auf den Campus überall im Land waren zuletzt wieder deutlich mehr Studierende und Beschäftigte zusammenkommen. Mit individuell angepassten Hygiene- und Zugangsregeln zu Präsenzveranstaltungen und einer Impfquote zwischen 80 und 90 Prozent unter den Studierenden konnte der Studienbetrieb an vielen Stellen auch in Präsenz durchgeführt werden. Die Hochschulen waren und sind sichere Orte, was die Zahl der hier registrierten Neuinfektionen klar belegt. Mit Stand vom 1. Dezember wurden durch die Hochschulen in ganz Sachsen 218 Neuinfektionen (Studierende + Beschäftigte) innerhalb der vorangegangenen sieben Tage gemeldet. Verglichen mit der Zahl der Ansteckungen in der Gesamtbevölkerung bewegt sich das Geschehen hier auf sehr niedrigem Niveau.
Die Landesrektorenkonferenz, Berufsakademie Sachsen und das Sächsische Ministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus haben sich auf weitere Eckpunkte verständigt, die die Leitplanken für den Hochschulbetrieb für die nächsten Wochen bis ins neue Jahr beschreiben.
Diese beinhalten im Wesentlichen:
- Ausweitung der Online-Lehrangebote
- Ausweitung der Statuskontrollen am Rande von Präsenzveranstaltungen
- Ausweitung der Testpflicht
- Nachschärfung von Abstands- und Hygieneregeln, wo notwendig und geboten
Hinweis: Das Bürgertelefon des Landkreises zu Corona ist am Montag wieder zwischen 09:00 und 15:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar. Ein Schema auf der Internetseite gibt ausführliche Informationen zu den Quarantäneregeln.