Corona-Lage vom 4. März 2021

04.03.2021

Schulen sollen für weitere Schüler geöffnet werden – für Schulbesuch soll Testpflicht gelten.

Statistik

Das Gesundheitsamt meldet heute 47 Neuinfektionen. Die Gesamtzahl liegt damit aktuell bei 15 776. Davon entfallen 6066 auf den Altkreis Mittweida, 3158 auf den Altkreis Döbeln und 6552 auf den Altkreis Freiberg. Laut RKI liegt der Inzidenzwert für Mittelsachsen bei 66,8.  

Aktuell werden 35 Patienten in den Krankenhäusern im Landkreis behandelt, neun davon beatmet. Die Zahl der Todesfälle liegt bei 565.

Hinweis:  In die Statistik des Landkreises fließen auch die positiv gemeldeten Schnelltests mit ein. Damit ist die Zahl der ausgewiesenen Fälle für Mittelsachsen immer im Vergleich zum Freistaat und dem Robert-Koch-Institut höher. Dort werden nur die positiven PCR-Tests registriert. Der Landkreis empfiehlt nach einem positiven Schnelltest einen PCR-Test nachzuholen, dies ist aber derzeit keine Pflicht. Sowohl bei einem positiven Schnelltest als auch bei einem positiven PCR-Test muss man sich in Quarantäne begeben. Fällt der PCR-Test negativ aus, kann man nach Vorlage des Ergebnisses beim Gesundheitsamt die Quarantäne wieder verlassen.

Schulen sollen weiter geöffnet werden – Testpflicht bei Schulbesuch

Bisher konnten lediglich Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und Primarschüler ihre Schulen besuchen. Unter strengen Hygieneregeln sollen in Sachsen die Schulen für alle weiteren Schüler schrittweise geöffnet werden. Es soll jedoch eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler – mit Ausnahme der Primarstufe – und das gesamte Personal der Schulen gelten, heißt es in einer Mitteilung des Kultusministeriums. Eine entsprechende Corona-Schutz-Verordnung werde die Staatsregierung am Freitag (5. März) beschließen. Alle Planungen stehen unter dem Vorbehalt des Ergebnisses der Anhörung im Sächsischen Landtag und des Beschlusses der neuen Corona-Schutz-Verordnung.

Zur Umsetzung der Testpflicht sollen Selbsttests zum Einsatz kommen. Das Kultusministerium arbeitet daran, diese Selbsttests in ausreichenden Mengen zu beschaffen, damit diese ab dem 15. März zur Verfügung stehen. Parallel können auch Schnelltests durch geschultes Personal stattfinden. Schüler ab Klassenstufe 5 sollen sich einmal pro Woche testen, Lehrer und weiteres Personal an den Schulen zweimal pro Woche. Der Test soll an der Schule durchgeführt werden oder es muss ein aktueller Testnachweis vorgezeigt werden. Wer keinen negativen Test vorlegen kann, darf nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Der Unterricht findet dann nur in Distanz statt. Die Schüler müssen sich in dem Fall schriftlich abmelden.

In einem ersten Öffnungsschritt sollen zunächst am 10. März an Förderschulen auch die Schüler oberhalb der Primarstufe ihre Schulen wieder besuchen können. Es findet eingeschränkter Regelbetrieb statt. Das heißt die Klassen und Gruppen müssen streng voneinander getrennt bleiben. Die Testung an den Förderschulen am 10. März soll nach dem bisherigen Modell durch medizinisch geschultes Personal mit Schnelltests durchgeführt werden. Hier tritt – wie bei den anderen Schulen – eine Testpflicht mit Auslieferung der Selbsttests ab dem 15. März ein. An den Grundschulen trifft die Testpflicht nur Lehrkräfte und weiteres Personal.

Ab dem 15. März sollen die übrigen weiterführenden Schulen auch für alle anderen Schülerinnen und Schüler geöffnet werden, für die in den vergangenen drei Monaten kein Präsenzunterricht möglich war. Die Klassen müssen jedoch geteilt werden, der Unterricht findet im Wechselmodell statt.

Fast alle Schüler müssen sowohl auf dem Gelände der Schule, als auch im Schulgebäude eine medizinische Maske tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Ausnahmen von der Maskenpflicht im Unterrichtsraum gibt es lediglich für Primarschüler und Schüler der Förderschulen sowie bei vorliegendem Attest.

Geplant ist weiterhin auch, dass die Kindertageseinrichtungen und Schulen wieder geschlossen werden, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb eines Landkreises oder Kreisfreien Stadt an fünf Tagen andauernd überschritten wird. Grundsätzlich gilt, dass der Präsenzunterricht an Schulen und die Kindertagesbetreuung wiederaufgenommen werden können, wenn der 100-er Inzidenzwert an fünf Tagen unterschritten wird.

Die Zahlen werden täglich auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de aktualisiert. Morgen ist das Bürgertelefon von 08:00 bis 16:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar. Fragen können auch per E-Mail gestellt werden unter corona@landkreis-mittelsachsen.de  

Foto: aneriksson / stock.adobe.com

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