Corona-Lage vom 8. Dezember 2021

08.12.2021

Landkreis beteiligt sich an Aktion, Informationen zur neuen Notfall-Verordnung

Landkreis beteiligt sich an Aktion

Der Landkreis Mittelsachsen unterstützt eine bundesweite Aktion, die fürs Impfen wirbt. Über 150 Unternehmen haben ihre Logos oder Slogans angepasst. Sie unterstützen die Kampagne des Bundes „Zusammen gegen Corona“, der in den Sozialen Medien unter den Hashtag #zusammengegencorona beworben wird. Der eigentliche Slogan des Landkreises heißt „mitten im leben. mitten in sachsen“ und geändert „mitten im leben. mitten in den oberarm.“

Information des Freistaates

Kabinett beschließt Eckpunkte für neue Corona-Notfall-Verordnung

Das Kabinett hat gestern unter Berücksichtigung der Ergebnisse der jüngsten Beschlüsse der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder Eckpunkte für eine neue Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Sie soll am 13. Dezember 2021 in Kraft treten und bis einschließlich 9. Januar 2022 gelten. Der Entwurf der Verordnung geht nun in die Anhörung. Er steht unter Vorbehalt des Beschlusses des neuen Infektionsschutzgesetzes durch den Bund. Die Schutzmaßnahmen der derzeitigen Corona-Notfall-Verordnung sollen beibehalten werden, zum Beispiel: Einrichtungen und Angebote der Freizeitgestaltung, Großveranstaltungen, Kultur- und Sportveranstaltungen, landestypische Veranstaltungen (zum Beispiel Weihnachtsmärkte) und Messen bleiben weiterhin untersagt. Gleiches gilt für Clubs, Bars und Diskotheken. Ausgangsbeschränkungen sollen beibehalten werden, ebenso die Altersgrenze von 16 Jahren bei Ausnahmen von 2G. Bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen soll es eine Teilnehmerbegrenzung auf 50 Personen geben. An Silvester und Neujahr ist ein Feuerwerksverbot auf den durch die Kommunen zu bestimmenden Plätzen sowie ein Ansammlungsverbot vorgesehen. Diese Regelungen sollen bundesweit umgesetzt werden. Für die Gastronomie soll eine Hotspot-Regelung eingeführt werden: Ab einer Inzidenz über 1500 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner sollen die Gastronomie-Betriebe schließen müssen. Im Übrigen sollen für diese Branche die bisherigen Regelungen (2G) und Einschränkung der Öffnungszeiten beibehalten werden. Die neue Verordnung soll am 10. Dezember 2021 vom Kabinett beschlossen werden.

Sächsische Corona-Notfall-Verordnung: Eilantrag gegen Schließung von Reisebüros gescheitert

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat es abgelehnt, § 9 Abs. 4 der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) vom 19. November 2021 insoweit vorläufig außer Vollzug zu setzen, als darin die Öffnung von Reisebüros untersagt wird. Nach § 9 Abs. 4 SächsCoronaNotVO ist seit 22. November 2021 unter anderem die Öffnung von Reisebüros für den Publikumsverkehr untersagt.

Hiergegen wandte sich ein Betreiber eines Reisebüros im Wege des Eilrechtsschutzes. Der für das Infektionsschutzrecht zuständige Senat hat sich mit Beschluss vom gestrigen Tag erstmals mit dieser Bestimmung auseinandergesetzt und sie als voraussichtlich rechtmäßig angesehen. Der Freistaat Sachsen konnte die Betriebsschließung aufgrund der Übergangsregelung im Zusammenhang mit dem Auslaufen der vom Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite als notwendige Schutzmaßnahme zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 treffen. Angesichts der dramatischen Entwicklung in sächsischen Krankenhäusern, die sich absehbar weiter zuspitzen werde, hatte der Senat keinen Zweifel daran, dass der Freistaat Sachsen verpflichtet ist, Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit zu ergreifen, die einen unverzüglichen und deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens im Freistaat Sachsen erwarten lassen. Die dabei angeordnete Schließung von Reisebüros sei voraussichtlich nicht unverhältnismäßig. Der Verordnungsgeber habe Hygieneschutzmaßnahmen und die Anwendung der 2G-Regel nicht als milderes Mittel vorsehen müssen, weil diese die mit der Corona-Notfall-Verordnung bezweckte Kontaktreduzierung weder in Reisebüros noch während der An- und Abreise zu diesen nicht ebenso effektiv realisieren könnten. Auch sei es Reisebüros im Interesse des Lebens- und Gesundheitsschutzes für einen beschränkten Zeitraum zumutbar, ihre Dienste allein mittels Fernkommunikationsmitteln, die auch eine persönliche Beratung der Kunden ermöglichten, zu erbringen. Der Beschluss im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist unanfechtbar.

Gesundheitsministerin Petra Köpping und Kinderarzt Stefan Mertens beantworten Fragen zum Thema „Coronaschutzimpfung bei Kindern“ bei Facebook

Die Sächsische Impfkommission (SIKO) hat ihre Impfempfehlung gegen das Coronavirus Anfang Dezember aktualisiert und eine klare Impfempfehlung für Kinder mit entsprechenden Vorerkrankungen ausgesprochen. Darüber hinaus sollen aber alle Kinder in der Altersgruppe von fünf bis elf Jahren mit dem speziell für sie zugelassenen und dosierten Impfstoff Comirnaty von BioNTech geimpft werden können.

In der kommenden Woche soll der Impfstoff in den Bundesländern nach Auslieferung über den Großhandel und die Apotheken durch den Bund zum Einsatz kommen. Das Impfen von Kindern soll neben dem Angebot bei Kinderärzten und Krankenhäusern als ergänzendes staatliches Angebot ebenfalls ermöglicht werden. Geplant sind zusätzliche Impf-Möglichkeiten an zentralen Orten, separat von Impfangeboten für Erwachsene. Dies kann zum Beispiel durch extra Impfstrecken gewährleistet werden. Gesundheitsministerin Petra Köpping widmet daher die nächste Ausgabe ihres Informationsangebotes „Facebook Live“ dem Thema „Coronaschutzimpfung bei Kindern“. Als Experte steht der Kinderarzt und Landesvorsitzende des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte sowie SIKO-Mitglied Dipl. Med. Stefan Mertens für Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Fragen können mittels Kommentarfunktion während der Übertragung gestellt werden.

„Facebook Live“ wird am Donnerstag, 9. Dezember, ab 17:00 Uhr auf dem Facebook-Kanal des Sächsischen Sozialministeriums und auf dem Facebook-Kanal des Freistaates Sachsen übertragen.

Hinweis: Das Bürgertelefon des Landkreises zu Corona ist morgen wieder zwischen 09:00 und 15:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar. Ein Schema auf der Internetseite gibt ausführliche Informationen zu den Quarantäneregeln.

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