Corona-Lage vom 8. März 2021
08.03.2021
Das Gesundheitsamt meldet heute 16 Neuinfektionen. Die Gesamtzahl liegt damit aktuell bei 15 885. Davon entfallen 6115 auf den Altkreis Mittweida, 3177 auf den Altkreis Döbeln und 6593 auf den Altkreis Freiberg. Laut Robert-Koch-Institut liegt der Inzidenzwert für Mittelsachsen bei 75,0. Aktuell werden 36 Patienten in den Krankenhäusern im Landkreis behandelt, acht davon beatmet. Die Zahl der Todesfälle liegt bei 574.
Hinweis: In die Statistik des Landkreises fließen auch die positiv gemeldeten Schnelltests mit ein. Damit ist die Zahl der ausgewiesenen Fälle für Mittelsachsen immer im Vergleich zum Freistaat und dem Robert-Koch-Institut höher. Dort werden nur die positiven PCR-Tests registriert. Der Landkreis empfiehlt nach einem positiven Schnelltest einen PCR-Test nachzuholen, dies ist aber derzeit keine Pflicht. Sowohl bei einem positiven Schnelltest als auch bei einem positiven PCR-Test muss man sich in Quarantäne begeben. Fällt der PCR-Test negativ aus, kann man nach Vorlage des Ergebnisses beim Gesundheitsamt die Quarantäne wieder verlassen.
Neue Allgemeinverfügungen erlassen
Der Landkreis hat mit drei neuen Allgemeinverfügungen weitere Lockerungen zugelassen. Demnach ist ab morgen das sogenannte „click & meet“ im Einzel- und Großhandel nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum möglich. Erlaubt ist maximal ein Kunde pro angefangenen 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige zählen laut der Allgemeinverfügung nicht mit.
Außerdem ist Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich und auf Außensportanlagen möglich. Des Weiteren können Einrichtungen körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik- und Tattoostudios mit wöchentlicher Testung des Personals öffnen. Kunden müssen einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.
Die Veröffentlichung erfolgte heute im elektronischen Amtsblatt des Landkreises.
Grundlage bildet die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, die seit heute gilt. Sie sieht vor, dass Lockerungen möglich sind, wenn auf Landes- und Landkreisebene der Inzidenzwert fünf Tage hintereinander unter 100 liegt.