Corona: Neue Allgemeinverfügung und steigende Zahlen
21.10.2020
Allgemeinverfügung tritt morgen in Kraft
Der Richtwert des Robert-Koch-Institutes lag am Morgen erneut bei über 35 Neuinfektion pro 100 000 Einwohner und damit wurde eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Sie gilt zunächst bis 2. November und soll die weitere Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen. Für Hotels, Beherbergungsbetriebe sowie in der Gastronomie und für Sportstätten gilt es, die Kontaktdaten der Besucher aufzunehmen und einen Monat aufzuheben. So soll die Kontaktermittlung bei einem Infektionsfall umfassender und gründlicher erfolgen. Aber auch bei Familienfeiern in Räumen von Dritten, bei Betriebs- und Vereinsfeiern sowie Veranstaltungen und Zusammenkünften im Öffentlichen Raum müssen die Daten der Gäste aufgenommen werden. Veranstaltungen und Zusammenkünfte im öffentlichen Raum werden auf maximal 250 Personen begrenzt. Sämtliche vor dem 22. Oktober genehmigten Hygienekonzepte mit einer Besucherzahl von mehr als 250 Personen sind auf maximal 250 Personen zu begrenzen.
Die weiteren Regelungen:
- private Zusammenkünfte in der eigenen Häuslichkeit sind auf 25 Personen beschränkt
- Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind nicht mehr mit wie bisher mit zehn, sondern mit bis zu fünf weiteren Personen zulässig
- Familienfeiern in Räumen von Dritten sind mit maximal 50 Personen zulässig
- Betriebs- und Vereinsfeiern mit maximal 25 Personen möglich
Versammlungen nach dem Sächsischen Versammlungsgesetz werden durch die Allgemeinverfügung nicht berührt.
Die ganze Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht.
Statistik
In Mittelsachsen registrierte das Gesundheitsamt 32 neue Fälle im Vergleich zu gestern. Somit gab es seit März in Mittelsachsen 650 positive Befunde. Diese verteilen sich auf den Altkreis Mittweida mit 225, den Altkreis Döbeln mit 117 und den Altkreis Freiberg mit 308 Fällen. 33 Kommunen haben bis weniger als zehn Fälle. Laut Intensivregister wird ein Patient derzeit in einer mittelsächsischen Klinik intensivmedizinisch behandelt. 813 Personen befinden sich derzeit in Quarantäne. Das Gesundheitsamt kommt auf die Kontaktpersonen zu, um das weitere Geschehen abzustimmen.
Nochmals sei auf die Regelungen hingewiesen:
Es gibt zwei Kategorien bei den Kontaktpersonen: Kategorie 1 und Kategorie 2. Die Einordnung wer welche Kontaktperson ist, nimmt das Gesundheitsamt vor. Dabei spielt die Intensität des Kontaktes die entscheidende Rolle, wie war die Distanz, gab es einen längeren Aufenthalt in einem engen Raum. Sie müssen sich in Quarantäne begeben, auch wenn ein Test negativ ausfällt.
Die erneut hohen Fallzahl sind unter anderem auf Familienfeiern zurückzuführen. Landrat Matthias Damm: „Auch bei Familienfeiern sollten die Mindestabstände eingehalten werden, so schwer es fällt. Weitere Ansteckungen passieren auf Arbeit oder der Infektionsursprung kann nicht eindeutig festgestellt werden.“ Wie in anderen Landkreisen gehen die Zahlen in Mittelsachsen rasant in die Höhe. Damm betont: „Einen großen Teil kann jeder von uns leisten durch die Einhaltung der Hygieneregeln, wie regelmäßiges Händewachsen, durch Abstandhalten und durch das Tragen der Maske, das Tragen der Maske in den Situationen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann beziehungsweise natürlich wo diese Pflicht ist.“ Jetzt sei von allen wieder mehr Disziplin gefragt mit dem Ziel, dass sich die Ausbreitung verlangsame.
Das Bürgertelefon für Fragen zu Corona war heute auch wieder verstärkt nachgefragt. Allgemeine Fragen gehen ein, wie zu Kontaktpersonen, Reisen, Festen und der Quarantäne. Die Telefonnummer lautet 03731 799-6249 und ist montags und mittwochs von 09:00 bis 15:00 Uhr, dienstags und donnerstags von 09:00 bis 18:00 sowie freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr besetzt. Fragen werden auch per E-Mail über corona@landkreis-mittelsachsen.de beantwortet. Auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de steht ein umfassender Fragen-Antwort-Katalog zur Verfügung, ebenso aktualisiert die Wirtschaftsförderung ihren Katalog unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de
Besuchsverbot in Freiberg
Für das Kreiskrankenhaus Freiberg gilt ab morgen ein Besuchsverbot. Ausnahmen gelten nach dem Angaben des Hauses für: Geburtshilfe (zur Geburt und danach), Kinderstation, Palliativstation sowie in besonderen Situationen. Auch die Kliniken in Mittweida und Hartmannsdorf haben Besuchsverbote ausgesprochen. Details dazu auf den Internetseiten.
Fahrerlaubnis: Anträge per Post stellen
Anträge für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis oder einem Fahrschulwechsel können per Post eingereicht werden. Darauf weist die Fahrerlaubnisbehörde hin. Die Bearbeitung sei aber nur möglich, wenn die Unterlagen vollständig eingereicht werden. Die entsprechenden Hinweise gibt es im Internetauftritt des Landkreises Mittelsachsen im Bereich des Referates Fahrerlaubnisbehörde. Generell hat die Fahrerlaubnisbehörde ohne Terminvergabe für den Besucherverkehr geöffnet: Dienstag, Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr (Annahmeschluss 17:30 Uhr), Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Corona-Maßnahmen, insbesondere der Entzerrung der Besucherströme zur Einhaltung der Mindestabstände und zur Vermeidung von Begegnungsverkehr, kann es zu längeren Warte- und Bearbeitungszeiten kommen.
Der Zutritt zu den Wartebereichen kann nur unter Berücksichtigung der Abstandsregeln für die im Wartebereich möglichen Plätze gewährt werden, Begleitpersonen müssen vor dem Gebäude warten. Es wird um Verständnis gebeten, dass bei sehr hohem Publikumsandrang der Annahmeschluss vorverlegt und die Vergabe von Wartetickets vorzeitig gesperrt wird.
Die Servicestellen der Behörde in Freiberg und Mittweida bleiben zunächst geschlossen.