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01.02.2023
Im Freistaat werden ab Freitag nahezu alle Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus abgeschafft. Die Isolationspflicht für fortan oder bislang Corona-positiv getestete Menschen wird aufgehoben. Die Absonderungspflicht endet mit Ablauf des 2. Februar. Das Landratsamt hat heute eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Bestehen bleiben die bundesweiten Regelungen zur Test- und Maskenpflicht. Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und ähnliche medizinischen Einrichtungen ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
Die täglichen Neuinfektionen in Mittelsachsen werden ab Freitag nicht mehr auf der Internetseite veröffentlicht.