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14.02.2025
Die Beschilderung wird auch 2025 weiter fortgesetzt. Das Aufstellen und Anbringen der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichen ist entsprechend des Sächsischen Naturschutzgesetzes durch den jeweiligen Grundstückseigentümer zu dulden. Im Rahmen der Aufstellung wird darauf Rücksicht genommen, dass die bisher ausgeübte Grundstücksnutzung nicht unnötig behindert oder sonstige wirtschaftliche Nachteile begründet werden.
Rückfragen zu einzelnen Schutzgebieten und -objekten können per E-Mail an nr.schutzgebiete@landkreis-mittelsachsen.de geschickt werden. Die geografische Lage der Schutzgebiete kann im Geoportal eingesehen werden.