Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
19.04.2018
Schadholzmengen, speziell im Landkreis Mittelsachsen, sind nicht bekannt. Die Mengen der Forstbezirke Leipzig, Chemnitz und Marienberg hochgerechnet, ergibt eine Größenordnung zwischen 150 000 und 200 000 Kubikmeter im Landkreis. Überwiegend ist die Baumart Fichte betroffen, deren Nutzholz ab April durch den Nadelnutzholzbohrer und ab Mai durch farblich wirksame Holzpilze rapide entwertet werden wird. Zudem bietet Schad- und Lagerholz Brutraum für Borkenkäfer, die in diesem Frühjahr in der letzten Dekade des April beginnen werden, neue Fichten zu besiedeln. Aus dieser Waldschutzsituation ergibt sich ein hoher Handlungsdruck für betroffene Waldbesitzer, zuständige Forstleute und Forstdienstleister.
Dringender Handlungsbedarf
Zunächst ist es zwingend nötig, dass jeder Waldbesitzer seinen Waldbestand auf Sturmschäden kontrolliert. Bäume, die für Waldbesucher ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind vordringlich zu Boden zu bringen. Waldwege sind frei zu räumen, damit auch andere Waldbesitzer an ihre Flächen herankommen und Holz abfahren können. Schadholz der Fichte und anderer Nadelbaumarten aufzuarbeiten und aus dem Wald zu bringen, hat Priorität vor Laubholz. Einzelschäden zu beseitigen, rangiert vor Schadschwerpunkten. Käferherde vom Vorjahr haben Vorrang vor noch unbesiedeltem Sturmschadholz. Starkes vor schwaches Holz, Südhänge vor anderweitig exponierten Standorten, sind weitere Prinzipien geordneter Schadensanierung im Wald.
Stellt man als Waldbesitzer fest, dies kurzfristig nicht selbst bewältigen zu können, dann sollte umgehend Kontakt mit den zuständigen Leitern der Privat- und Körperschaftsforstreviere des Staatsbetriebs Sachsenforst beispielsweise über den Internetauftitt www.sachsenforst.de/foerstersuche oder die Kreisforstrevierleiter der Forstbehörde des Landkreises über Telefon 03731 799-3621, sowie direkt mit Forstdienstleistern, aufgenommen werden.
Borkenkäfer
Von Käfern dicht besiedeltes Dünnholz und Rinde zu verbrennen, ist ein Weg zur Sanierung eines Waldortes, den jedoch eine Forstfachkraft bestätigen sollte. Die Anmeldung des Feuers bei der Gemeinde als Ortspolizeibehörde und der Leitstelle der Feuerwehr sind ratsam. Die Forstbehörde hält dazu ein Merkblatt bereit.
Seitens des Naturschutzes sind schützenswerte Lebensräume und Arten möglichst zu schonen, auch wenn dadurch Mehraufwand entsteht. Gleiches gilt für Wasserschutzzonen und Brunnenfassungen.
Weiterhin ist es wichtig, Wildschutzzäune um Forstkulturen, die durch Sturmschäden unwirksam wurden, schnell instand zu setzen und eingedrungenes Schalenwild herauszutreiben. Sollten Waldflächen schadbedingt gesperrt worden sein, dann ist die Notwendigkeit dafür zu prüfen, die Forstbehörde des Landkreises ist zu informieren und bei mehr als zwei Monaten Dauer eine Genehmigung oder Verlängerung zu beantragen.