Ehrenamt: Kreistag beschließt Richtlinie – Anträge können gestellt werden

29.03.2019

Wie das Kommunale Ehrenamtsbudget in den Jahren 2019/2020 zur Verfügung gestellt und wie es in Mittelsachsen verwendet werden soll, dazu hat der Kreistag beschlossen und eine Richtlinie zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements verabschiedet. Darin ist geregelt, wie das Geld, das der Freistaat Sachsen den Landkreisen und kreisfreien Städte des Freistaates als Pauschalen bewilligt, verwendet werden soll.

Der Kreistag hatte sich dafür ausgesprochen, diese Mittel in Anspruch zu nehmen und die freiwillige Aufgabe der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements fortzuführen und das Ehrenamt weiter zu stärken. Für den Landkreis Mittelsachsen stehen jährlich 200.000 Euro zur Verfügung. „Wir möchten diese Gelder für die Fortsetzung der Ehrenamtswürdigung einsetzen, denn nur durch das uneigennützige, selbstlose Mittun von Bürgerinnen und Bürgern werden viele Angebote in der Fläche überhaupt erst möglich“, so Landrat Matthias Damm. Für ihn ist das Ehrenamt Chefsache.

Da es in Mittelsachsen verschiedenartige Aktivitäten für und mit ehrenamtlich Engagierten gibt, wurde das Kommunale Ehrenamtsbudget in vier Teilbudgets gegliedert:

  • Teilbudget A – Stärkung von Verbandsarbeit
  • Teilbudget B – Förderung bürgerschaftlichen Engagements in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen,
  • Teilbudget C – Ehrenamtsfonds zur Unterstützung von Mini-Anliegen oder Sonderprojekten,
  • Teilbudget D – Ehrenamtsveranstaltung „Tag des Ehrenamtes“.

„Für die Teilbudgets A und B werden durch die neue Förderrichtlinie Regelungen zur Verfahrensweise getroffen“, erläutert Landrat Matthias Damm. Zuwendungsfähige Projekte, Maßnahmen und Vorhaben sind Damm zufolge insbesondere solche, die zur Gewinnung von Bürgern für ein Ehrenamt beitragen, die die Ausübung eines Ehrenamtes unterstützen oder die der Anerkennung und Würdigung Ehrenamtlicher dienen. Zuwendungsempfänger können juristische und private Personen sein, die in Mittelsachsen Aufgaben ehrenamtlichen Engagements erfüllen. „Eine Förderung kann jedoch nur für beantragte, neue, noch nicht begonnene Vorhaben bewilligt werden, die für denselben Zweck nicht bereits aus einem anderen Förderprogramm des Freistaates Sachsen, des Bundes oder der EU bezuschusst werden“, verdeutlicht Matthias Damm.

Das beantragte Vorhaben muss im jeweiligen Haushaltsjahr begonnen und abgeschlossen werden.

Antragsformulare sind jeweils bis zum 31. Januar des laufenden Jahres im Büro Landrat einzureichen. Für das Jahr 2019 gilt die Frist 30. April. Über die Vergabe der Mittel aus den Teilbudgets A und B entscheidet der Verwaltungs- und Finanzausschuss. Das Gremium wird im Mai zu einer Sondersitzung zusammenkommen, da die Gelder gemäß der Richtlinie bis spätestens 31. Oktober des jeweils laufenden Jahres von den positiv beschiedenen Antragsstellern abgerufen werden müssen. „Der Landkreis unterstützt ehrenamtliches Engagement in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden aktiv und hat diesen Anspruch auch in seinem Leitbild als Vision 6 aufgenommen: Wir Mittelsachsen packen´s an – ehrenamtliche Gesellschaft gemeinsam gestalten“, so Landrat Matthias Damm abschließend.

Die Formulare stehen unter dem Stichwort „Ehrenamtsförderung" im Internetauftritt des Landkreises zur Verfügung.