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16.08.2023
01.09.2023 | UPDATE – Anmeldefrist verlängert bis zum 8. September 2023.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und -richtern Streitfälle des öffentlichen Lebens, insbesondere mit der öffentlichen Verwaltung, so zum Beispiel in Fragen des Baurechts, des Kommunalabgabenrechts oder des Polizeirechts.
Schöffinnen und Schöffen wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie Berufsrichterinnen und -richter mit. Voraussetzung für dieses Ehrenamt ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Zudem sollte ein Mindestalter von 25 Jahren erreicht sein und der Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes, der sich über den Landkreis Mittelsachsen, den Vogtland- und den Erzgebirgskreis sowie die Stadt Chemnitz erstreckt, liegen. Die Wahlperiode umfasst die Geschäftsjahre 2024 bis 2028. Vorschläge und Bewerbungen können bis zum 31. August an das
Landratsamt Mittelsachsen
Geschäftsstelle Kreistag
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
gerichtet werden.
Ein Informationsblatt unterrichtet über weitere Hinderungs- und Ablehnungsgründe nach der Verwaltungsgerichtsordnung, die bei der Bewerbung beziehungsweise beim Vorschlag berücksichtigt werden sollten. Die vollständigen Unterlagen (Vordruck, Informationsblatt) können in der Geschäftsstelle Kreistag abgefordert sowie im Internetauftritt des Landkreises Mittelsachsen heruntergeladen werden.
Kontakt:
Geschäftsstelle Kreistag
Telefon: 03731 799-3398, -3291 oder -3314
E-Mail kreistag@landkreis-mittelsachsen.de
(Eine E-Mail darf inklusive Anlagen ein Datenvolumen von 15 MB nicht überschreiten. Bitte beachten Sie auch die Größenbeschränkungen Ihres E-Mail Anbieters.)