Erleichterung: Fahrerlaubnis per Post umtauschen
01.11.2022
Ab heute kann der Führerscheinpflichtumtausch (Papierführerscheine) vollständig postalisch erfolgen. Bisher musste man mindestens einmal in der Behörde in Döbeln vorsprechen. Hinweise und das entsprechende Antragsformular sind auf der Internetseite unter www.landkreis-mittelsachsen.de eingestellt. Vollständig elektronisch kann das Verfahren nicht abgebildet werden, da die Unterschrift und das biometrische Passbild der tauschenden Person Bestandteil des neuen Führerscheins sind. Der entsprechende Antrag und das Unterschriftsblatt müssen ausgedruckt werden.
Folgende weitere Unterlagen werden benötigt:
- ein biometrisches Passbild
- Kopien des Personalausweises und des Führerscheins (jeweils Vorder- und Rückseite)
- die VK-30-Karte im Original (falls vorhanden)
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (wenn der Führerschein nicht im Landkreis Mittelsachsen ausgestellt worden ist)
Die Antragsteller erhalten ein Bestätigungsschreiben sowie eine Gebührenanordnung zur Überweisung, wenn der Vorgang bearbeitet ist. Für die Zusendung des neuen Kartenführerscheines werden zusätzlich Auslagen in Höhe von 3,52 Euro in Rechnung gestellt.
Weiterhin können die Anträge auch persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde in Döbeln gestellt werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, einen Onlinetermin im Internetauftritt des Landkreises zu buchen.
Bisher wurden über 15 000 Führerscheine umgetauscht, 3000 Vorgänge befinden sich noch in der Bearbeitung oder die neuen Führerscheine warten noch auf Abholung.
Fristen
1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabenden | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 – 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 – 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 – 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 – 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 – 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 – 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 – 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Für den Pflichtumtausch der bis zum 19. Januar 2013 ausgestellten unbefristeten Kartenführerscheine werden die Fristen anhand des Ausstellungsjahres des Dokumentes festgelegt. Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Auf den seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten befristeten Kartenführerscheinen ist das Ablaufdatum unter Nr. 4 b aufgedruckt.