Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben Errichtung eines Einfamilienhauses mit Keller und Garage im Keller auf dem Flurstück 109/1 der Gemarkung Niederlichtenau in 09244 Lichtenau, Niederlichtenau, Hauptstraße 76

01.03.2021

Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 706) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 23.02.2021 eine Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen 20BAU2221 nach § 63 Sächsische Bauordnung mit folgendem verfügendem Teil erteilt:

  1. Die Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Keller und Garage im Keller auf dem Flurstück Nr. 109/1 der Gemarkung Niederlichtenau wird unter Nebenbestimmungen erteilt.

Die Nebenbestimmungen betreffen bautechnische und denkmalschutzrechtliche Bedingungen und Auflagen.    

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für die hiermit bekanntgemachte Baugenehmigung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Baugenehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de. 

Hinweis:

Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.

Weitere Hinweise:

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden.

Die Einsichtnahme ist zu den Zeiten Montag und Mittwoch nach Vereinbarung, Dienstag und Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr sowie Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr möglich.

Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) und den damit verbundenen Einschränkungen ist bezüglich der Einsichtnahme in jedem Fall eine Terminvereinbarung über die unten genannten Telefonnummern nötig. Die Einsichtnahme ist unter Beachtung der derzeit geltenden Hygienevorschriften (Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Einhaltung des notwendigen Abstandes) möglich.

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist per unten genannter Telefonnummern bzw. per E-Mail (Adresse: bauantrag@landkreis-mittelsachsen.de) abfordern.

Sofern eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799 1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731/799 1925 erforderlich.

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Döbeln, den 01.03.2021

gez. Erik Wagner
Referatsleiter Bauantragsbearbeitung
Abteilung Verkehr und Bauen