Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben Neubau eines 5-geschossigen Logistikzentrums mit 1-geschossigem Büro- und Sozialanbau sowie Parkhaus und LKW-Stellplätze

18.05.2022

Baugenehmigung vom 17.05.2022

Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 706) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 17.05.2022 eine Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen 21BAU2519 im Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Sächsische Bauordnung mit folgendem verfügendem Teil erteilt:

Auf Antrag vom 3. Dezember 2021, eingegangen am 8. Dezember 2021 und vervollständigt am 17.05.2022, wird o.g. Bauvorhaben unter Beachtung der Inhalts- und Nebenbestimmungen genehmigt. Das Bauvorhaben „Neubau eines 5-geschossigen Logistikzentrums mit 1-geschossigem Büro- und Sozialanbau sowie Parkhaus und LKW-Stellplätze“ ist entsprechend den beigefügten und als zugehörig gekennzeichneten Bauvorlagen unter Beachtung der Grüneintragungen auszuführen.

Die Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) betreffen die

  • bautechnische Nachweisführung,
  • die Sicherstellung und Durchführung der im Bebauungsplan „Vorsorgestandort Striegistal an der Bundesautobahn A4 Anschlussstelle Berbersdorf“ in der Fassung seiner 1. Änderung erforderlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen,
  • erschließungstechnische Anforderungen zur gesicherten Ableitung der Niederschlags- bzw. Oberflächenwasser
  • Betreiberpflichten nach § 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz: Schallschutzwand, Betriebszeiten, zulässige Schallleistungspegel, Auflagen zur Gewährleistung des Standes der Lärmminderungstechnik, Ausführung der Fahrwege, Schalldämmmaße und Beleuchtung des Außengeländes.

Weitere Begleitpflichten betreffen den Abfall-/Bodenschutz.

Die Baugenehmigung beinhaltet auch Befreiungen bzw. Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Gebäudehöhe, Lage der Verkehrsflächen, Baugrenzen, Charakteristik des Betriebes).

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für die hiermit bekanntgemachte Baugenehmigung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Baugenehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de. 

Hinweis:

Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.

Weitere Hinweise:

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 213 (Geschäftsstelle) oder 214 möglich (vorherige Terminabstimmung unter den unten angegebenen Rufnummern wird erbeten).

Sprechzeiten: Mo nach Vereinbarung, Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr, Mi nach Vereinbarung, Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr, Fr 09:00 – 12:00 Uhr

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799 1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731/799 1914 erforderlich.

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Döbeln, den 18.05.2022

gez. Erik Wagner 
Referatsleiter Bauantragsbearbeitung