Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben „Umbau und Umnutzung der ehemaligen Kita zu einem Dorfgemeinschaftshaus“ auf dem Flurstück 541 der Gemarkung Niederrossau Baugenehmigung vom 14.12.2020

15.12.2020

Gemäß § 70 Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 706) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 14.12.2020 eine Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen 20BAU1720 im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Sächsische Bauordnung mit folgendem verfügendem Teil erteilt:

1. Die Baugenehmigung für das Vorhaben „Umbau und Umnutzung der ehemaligen Kita zu einem Dorfgemeinschaftshaus“ auf dem Grundstück Kirchstraße 1, Flurstück 541 der Gemarkung Niederrossau wird unter Nebenbestimmungen erteilt.

2. Die Nebenbestimmungen betreffen bautechnische Nachweise sowie brandschutztechnische und immissionsschutzrechtliche Belange.

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für die hiermit bekanntgemachte Baugenehmigung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Baugenehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de. 

Hinweis:

Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html.

Hinweise:

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntgabe eingesehen werden.

Die Einsichtnahme ist zu den Zeiten Montag und Mittwoch nach Vereinbarung, Dienstag und Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr sowie Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr möglich.

Am 24.12.2020 und am 31.12.2020 bleibt das Landratsamt Mittelsachsen geschlossen.

Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) und den damit verbundenen Einschränkungen ist bezüglich der Einsichtnahme in jedem Fall eine Terminvereinbarung über die unten genannten Telefonnummern nötig. Die Einsichtnahme ist unter Beachtung der derzeit geltenden Hygienevorschriften (Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Einhaltung des notwendigen Abstandes) möglich. 

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheides innerhalb der Rechtsbehelfsfrist schriftlich, per unten genannter Telefonnummern bzw. per E-Mail (Adresse: bauantrag@landkreis-mittelsachsen.de) abfordern.

Sofern eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799 1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731/799 1936 erforderlich.

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Döbeln, den 14.12.2020

gez. Erik Wagner

Referatsleiter Bauantragsbearbeitung

Abteilung Verkehr und Bauen