Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für acht Windenergieanlagen

11.06.2026

Auf der Grundlage des § 21 a Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) i.V.m. § 9 Abs. 1a des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) wird Folgendes öffentlich bekannt gemacht:     

Das Landratsamt Mittelsachsen hat als zuständige Genehmigungsbehörde der Sabowind GmbH, Frauensteiner Straße 118 in 09599 Freiberg mit Bescheid vom 15. April 2026 den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für 8 Windenergieanlagen bezogen auf die Genehmigungsvoraussetzungen der Schall- und Schattenemissionen sowie der Standorteignung nach DIBt 2012 (Turbulenz) erteilt.

Verfügender Teil

Der verfügende Teil des Bescheides vom 15. April 2026 lautet wie folgt:

1. „Der Sabowind GmbH (im Folgenden: Antragstellerin) wird für acht Windenergieanlagen vom Typ Vestas EnVentus 172 7.2 der Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG bezogen auf die Genehmigungsvoraussetzungen der Schall- und Schattenemissionen sowie der Standorteignung nach DIBt 2012 (Turbulenz) wie folgt erteilt:

Anlage

intern

Anlage

LRA

Flurstück

Gemarkung

Hochwert

Rechtswert

Leistung

MW

Naben-

höhe

Rotor-durch-

messer

Gesamthöhe

WEA 5

MSN216

579/1

Oberbobritzsch

5.633.252

391.984

7,2  

199 m

172 m

285 m

WEA 6

MSN217

43/6

Oberbobritzsch

5.633.540

391.652

7,2  

199 m

172 m

285 m

WEA 7

MSN218

669

Oberbobritzsch

5.634.666

390.911

7,2  

199 m

172 m

285 m

WEA 8

MSN219

 

388/1

Weißenborn/Erzgeb.

5.634.381

390.376

7,2  

199 m

172 m

285 m

WEA 9

MSN220

701

Oberbobritzsch

5.634.740

390.404

7,2  

199 m

172 m

285 m

WEA 11

MSN221

503/9

Lichtenberg/Erzgeb.

5.634.460

389.558

7,2  

199 m

172 m

285 m

WEA 13

MSN222

507/1

Lichtenberg/Erzgeb.

5.634.167

389.259

7,2  

199 m

172 m

285 m

WEA 14

MSN223

560/4

Lichtenberg/Erzgeb.

5.633.266

390.069

7,2  

199 m

172 m

285 m

2. Der Vorbescheid ergeht unter der Maßgabe der unter Abschnitt C aufgeführten Voraussetzungen und Vorbehalte.

3. Die am 23.12.2025 eingereichten und mit Datum vom 25.02.2026 und 24.03.2026 ergänzten Antragsunterlagen sind Bestandteil dieses Bescheides.
 Bei unterschiedlichen Angaben im Antrag vom 23.12.2025 und den Nachreichungen gelten die Angaben des jeweils letzten Nachtrages.

4. Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn die Antragstellerin nicht innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit die Genehmigung beantragt. Die Frist kann auf Antrag bis auf vier Jahre verlängert werden (§ 9 Abs. 2 BImSchG).

5. Dieser Bescheid berechtigt nicht zur Errichtung der Anlage oder von Teilen derselben.

6. Der Bescheid ergeht unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nicht von der Entscheidung eingeschlossen werden (§ 13 BImSchG).

7. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Rechtsbehelfsbelehrung des Vorbescheides

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen.“

Die Entscheidung wird hiermit auf Antrag vom 06.05.2026 gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V.m. § 21a der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.

Der gesamte Vorbescheid einschließlich der Begründung wird nach dieser Bekanntmachung für zwei Wochen, vom 16. Juni 2026 bis einschließlich 29. Juni 2026 auf der Internetseite des Landratsamtes Mittelsachsen unter dem Link: 

https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html bereitgestellt und kann dort unter dem Reiter öffentliche Bekanntmachungen/Genehmigungen abgerufen werden. 

Auf Verlangen wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt um auch den Belangen von Personen Rechnung zu tragen, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben. Die Auslegungsfrist verlängert sich hierdurch nicht. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Genehmigungsbehörde per E-Mail an poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de, telefonisch unter 03731/799 4093 oder schriftlich an folgende Adresse: Landratsamt Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch Dritten gegenüber, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Die Zustellung setzt die Widerspruchsfrist in Gang.

Rechtsbehelfsbelehrung 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, erhoben werden.

Der Widerspruch eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern hat keine aufschiebende Wirkung. 

Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Bescheides (hier: Ende der Auslegungsfrist) gestellt und begründet werden (§ 63 Abs. 2 BImSchG).

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verweisen wir für das vorliegende Verfahren auf die datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 DS-GVO – „Verfahren über immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen“ – welche unter den ergänzenden Hinweisen zum Datenschutz auf der Internetseite 

www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html 

abgerufen werden kann. In der Information finden Sie u.a. auch Hinweise über Ihre Rechte als betroffene Person. Sofern gewünscht, kann diese Information auch auf schriftlichem Weg übermittelt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de oder an das Landratsamt Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg.

Freiberg, den 4. Juni 2026

Landratsamt Mittelsachsen

gez. Sven Krüger
Landrat