Fahrerlaubnisbehörde: Digitaler Antrag wird vorbereitet

12.09.2025

Ab dem vierten Quartal 2025 wird die Antragstellung für den Pflichtumtausch und die Ersterteilung der Fahrerlaubnis vollständig digital möglich sein.

Mit einem Nutzerkonto bei BundID kann der Antrag online eingereicht werden. Lediglich die Abholung des neuen Führerscheins beim Pflichtumtausch erfordert noch einen Termin. Für Ersterteilungen besteht zudem die Möglichkeit, sich den Führerschein direkt von der Bundesdruckerei nach Hause schicken zu lassen. Ab 2026 soll das digitale Verfahren schrittweise auch auf weitere Antragsarten ausgeweitet werden. Gleichzeitig wird der Bürgerservice erweitert: Führerscheine können künftig nicht nur in der Fahrerlaubnisbehörde in Döbeln, sondern auch in den Standorten des Landratsamtes in Freiberg und Mittweida abgeholt werden. Dafür werden in den Eingangsbereichen entsprechende Abholschalter eingerichtet. Darüber hinaus wird die bargeldlose Zahlung direkt am Schalter möglich sein. Damit entfällt für Kartenzahler der Weg zum Kassenautomaten. Die Bezahlung mit Bargeld am Automaten bleibt weiterhin möglich.

Allein im vergangenen Jahr wurden rund 9400 Führerscheine umgetauscht. In diesem Jahr waren es bisher rund 8730. Bis zum 19. Januar 2026 sind die Kartenführerscheine an der Reihe, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden.

Verwandte Links