Fahrerlaubnisbehörde: Umtausch der Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 steht jetzt an – rechtzeitig handeln

30.06.2026

Alle, die ihre Kartenführerscheine in den Jahren 2002 und 2004 erhalten haben, müssen jetzt handeln. Bis spätestens 19. Januar 2027 muss der alte Führerschein gegen einen neuen Kartenführerschein umgetauscht werden. Wer sich frühzeitig kümmert, ist klar im Vorteil. Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden, sind davon ausgenommen.

Das Landratsamt Mittelsachsen informiert, dass derzeit ausreichend Termine zum Umtausch zur Verfügung stehen. Weil viele den Umtausch in den Herbst und Winter verschieben, ändert sich die Terminverfügbarkeit meist ab Ende des dritten Quartals und es kommt zu deutlich längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten. Bis das neue Führerscheindokument in der Bundesdruckerei ausgefertigt wird, übersandt oder ausgehändigt werden kann, können durchaus sechs Wochen vergehen. 

Seit Beginn des Jahres ist es ebenfalls möglich, den Antrag auf Umtausch über ein Online-Verfahren bequem von zu Hause aus zu stellen. Für die Nutzung des Online-Angebots benötigen Sie entweder eine BundID oder ein gültiges ELSTER-Zertifikat.

Links zur Terminreservierung und zur Onlineantragsdienst-Plattform sind unter www.landkreis-mittelsachsen.de abrufbar. Dort ebenfalls zu finden, sind Infos zur BundID.

Weitere Informationen zum Pflichtumtausch sowie zur Antragstellung sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen, Referat Fahrerlaubnisbehörde verfügbar.