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20.09.2024
Mit den Fördermitteln soll ein gleichberechtigter Zugang zu öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden. Für das 2025 stehen Mittelsachsen knapp 310.000 Euro zur Verfügung. Rund 233.000 Euro sind zur Förderung von kleinen Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit, Bildungs- und Gesundheitsbereich aber auch im Gastronomiebereich vorgesehen und gut 77.000 Euro für die Schaffung der Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen.
Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude, öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Mögliche Ausnahmen sind hier freiwillige (Zusatz-) Angebote wie beispielsweise für Bibliotheken, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder, Museen, Seniorenbegegnungsstätten, Jugend- und Freizeittreffs. Antragberechtigt sind Personen, die eine öffentlich zugängliche Einrichtung, ein öffentlich zugängliches Gebäude oder eine ambulante Praxis betreiben, gepachtet oder in ihrem Eigentum haben. Sie können ihre Projektidee mit einer kurzen Vorhabenbeschreibung und kalkulierten Kosten beim Landratsamt einreichen.
Beispiele den zurückliegenden Förderperioden waren unter anderem die Errichtung von Spielgeräten für Kinder mit Behinderungen auf Spielplätzen, die Barrierefreie Umgestaltung von Eingangs- und Empfangsbereichen zum Beispiel in Apotheken und Geschäften oder der Einbau von Automatiktüren, Anbau von Rampen und Treppenliften.
Die Fördermittel haben eine Zweckbindungsfrist von zwölf Jahren für bauliche Maßnahmen, wie bei den Anbau von festen Rampen oder Plattformliften oder den Umbau von Sanitäranlagen. Eine fünfjährige Zweckbindungsfrist besteht für nicht bauliche Maßnahmen – dazu gehören Audioguides, induktive Höranlagen, taktile Leitsysteme, ortsveränderliche Treppen-oder Schwimmbadlifte).
Die Anträge sind mittels des auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de eingestellten Antragsformulars ergänzt um einen Kostenvoranschlag sowie ein aussagekräftiges Foto spätestens bis zum 29. November 2024 im Landratsamt Mittelsachsen, Geschäftskreis Ordnung, Soziales und Gesundheit einzureichen.
Hinweis:
Es können nur vollständige Anträge entgegengenommen und berücksichtigt werden.
Als Ansprechpartner für das Antragsverfahren steht im Geschäftskreis Ordnung, Soziales und Gesundheit Uwe Donner via E-Mail: uwe.donner@landkreis-mittelsachsen.de oder per Telefon 03731 799-3382 zur Verfügung.
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