Förderung vielfältiger Projekte in der Kinder- und Jugendarbeit beschlossen

25.02.2026

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am Montag, 23. Februar 2026 unter anderem mit der Förderung von Projekten der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt.

Schulsozialarbeit wird an 25 Oberschulen, acht Förderschulen, vier Grundschulen sowie zwei Gymnasien fortgeführt. Die insgesamt 39 Projekte umfassen ein Fördermittelvolumen von rund 3,2 Millionen Euro. Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit begleiten und unterstützen die Förderung der individuellen, sozialen, schulischen sowie beruflichen Entwicklung junger Menschen.

Hauptamtliche und selbstverwaltete Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sollen von jungen Menschen mitgestaltet werden und zu Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen. Der Jugendhilfeausschuss hat sich für die Förderung von 24 hauptamtlichen Projekten sowie von 51 selbstverwalteten Jugendclubs mit einem Fördermittelbedarf von rund 1,75 Millionen Euro ausgesprochen. Die Projekte umfassen ein vielfältiges Angebots- und Maßnahmenspektrum an Jugendbildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit oder in Bereichen der Kinderfreizeit und Jugenderholung.

Die drei größten Jugendverbände im Landkreis, die Kreissportjugend, die Kreisjugendfeuerwehr und der Kreisjugendring Mittelsachsen e. V., erhalten Fördermittel von rund 240.000 Euro zur hauptamtlichen Koordinierung ihrer jeweiligen Jugendverbandsarbeit. Die Angebote beinhalten Themenschwerpunkte in den Bereichen Qualifizierung und Prävention, sie koordinieren und unterstützen die ehrenamtlichen Strukturen sowie die Durchführung von Gemeinschaftsaktivitäten, Wettbewerben, Aktionen, Ferien- und Zeltlager.

Weitere rund 300.000 Euro Fördermittel werden im Jahr 2026 für die Komplementärfinanzierung von bereits laufenden ESF-Projekten im Bereich der Jugendsozialarbeit eingesetzt. Die „Jugendwerkstatt“ des Berufsausbildungs-Förderverein Brand-Erbisdorf e. V. ist ein sozialpädagogisch und psychologisch begleitetes Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen. Das Projekt „Rückenwind fürs Leben“ richtet sich an  junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren mit hohem Unterstützungsbedarf in der Verselbstständigung. Die fachlich-inhaltliche Umsetzung erfolgt durch zwei Träger der freien Jugendhilfe, dem Christlichen Schulverein Freiberg e. V. und dem DRK Kreisverband Döbeln – Hainichen e. V.

Die präventiven Angebote des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes richten sich an junge Menschen, um sie vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Entscheidungsfähigkeit und Verantwortung über sich und gegenüber ihren Mitmenschen anzuregen. Die Präventionsschwer-punkte umfassen Suchtprävention, Gewaltprävention, Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen, allgemeine Lebenskompetenzförderung sowie Medienkompetenzentwicklung. Zur Förderung der Umsetzung dieser Angebote stellt der Jugendhilfeausschuss rund 523.000 Euro bereit. 

Die zur Förderung beschlossenen Angebote zur Familienbildung und Familienbegleitung enthalten vielfältige Leistungen und Einzelmaßnahmen zur allgemeinen Stärkung der Erziehungskompetenzen für Eltern und andere Sorgeberechtigte bis hin zur Beratung und intensiven Einzelfallbegleitung. Mit rund 697.000 Euro werden drei im Landkreis tätige Träger der freien Jugendhilfe unterstützt. 

Rund 462.000 Euro werden aufgebracht, um die sozialpädagogische Arbeit im Bereich der Jugendhilfe im Strafverfahren umzusetzen. Drei freie Träger sind landkreisweit mit der Umsetzung und praktischen Durchführung von gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Auflagen und Weisungen betraut. Adressaten sind junge Menschen im Alter zwischen 14 und 21 Jahren, die von strafrechtsrelevanten Verfahren betroffen sind. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem Betreuungsweisungen, Anti-Gewalt- oder Anti-Diebstahl-Kurse, Verkehrserziehungskurse, Ableistung von gemeinnützigen Arbeitsstunden, sozialpädagogische Einzelgespräche und Trainingskurse oder der Täter-Opfer-Ausgleich.