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28.11.2024
„Bei allen Bewerbungen waren die eingereichten Unterlagen vollständig und somit zuzulassen“, erklärt der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses Peter Schubert. Zudem wurde die Reihenfolge der Listenplätze festgelegt. Diese richtet sich nach dem Stimmverhalten zur vergangenen Kreistagswahl.
Damit ergibt sich folgende Liste:
Am 26. Januar 2025 findet der erste Wahlgang statt. „Die zugelassenen Wahlvorschläge sind auch für einen eventuell notwendigen zweiten Wahlgang gültig, sofern diese nicht von den Wahlvorschlagsträgern nach dem ersten Wahlgang zurückgenommen werden“, so Peter Schubert. In Mittelsachsen sind rund 240 000 Personen wahlberechtigt.