Geänderte Verfahrensweise zur Beprobung von Schwarzwild auf Afrikanische Schweinepest

27.06.2022

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Mittelsachsen passt ab 1. Juli die Verfahrensweise bezüglich der Aufwandsentschädigung für die Schwarzwildprobung an. Künftig werden dies Entschädigungen an die Jäger pro Probe zeitnah ausgezahlt und nicht mehr wie bisher gesammelt vierteljährlich.

Es ist spätestens ab 1. Juli der aktualisierte Probenahmeschein zu verwenden. Dieser ist auf der Internetseite zu finden. Der Probenahmeschein ist für jedes Stück separat und immer vollständig auszufüllen. Die Bankdaten dürfen nicht fehlen, ansonsten ist eine Zahlung der Aufwandsentschädigung nicht möglich.

Die Geodaten des Fund- beziehungsweise Erlegungsortes sind ebenfalls anzugeben. Eine Anleitung zu deren Ermittlung finden Interessierte ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises. Bei Vorliegen der vollständigen Angaben im Probenbegleitschein soll die Zahlung der Aufwandsentschädigungen zeitnah erfolgen.

Im Jahr 2022 wurden im Landkreis Mittelsachsen bisher (Stand Mitte Juni) folgende Anzahl an Wildschweinen auf Afrikanische Schweinepest negativ untersucht: 1065 gesund erlegte, zwei krank erlegte, 15 tot aufgefundene, 38 überfahrene Tiere.

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