Geflügel: Sperrbezirk gebildet und Stallpflicht in Mittelsachsen
10.03.2021
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt hat heute zwei Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Klassischen Geflügelpest erlassen. Sie wurde im elektronischen Amtsblatt des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.html veröffentlicht.
Aufstallung
Heute wurde mit einer weiteren Allgemeinverfügung die Aufstallung der Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und Laufvögel im gesamten Landkreis angeordnet. Sie gilt ab morgen. Die Tiere müssen dann in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden. Dabei handelt es sich um Vorrichtungen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, wobei Netze oder Gitter, die zur Abdeckung nach oben genutzt werden anerkannt werden, wenn ihre Maschenweite maximal 25 Millimeter beträgt. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt appelliert an alle Tierhalter diese Maßnahmen einzuhalten um ihre Tiere vor einer Ansteckung zu schützen. Eine Einschleppung in den Hausgeflügelbestand führt zur Gesamtbestandstötung.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert tote aufgefundene Wildvögel dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen.
Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet
Hintergrund ist der Nachweis der Krankheit bei einem Hausgeflügelbestand in Burgstädt. Alle Hühner des Bestandes sind innerhalb kürzester Zeit verendet. Jetzt ist ein Sperrbezirk mit einem Umfang von mindestens drei Kilometer um den Ausbruchsbestand gezogen worden. Dieser umfasst Burgstädt, Mohsdorf, Taura sowie die Teile von Hartmannsdorf und Mühlau nördlich der Kreisstraße 8252. Außerdem legte das Amt ein Beobachtungsgebiet mit einem Umfang von mindestens zehn Kilometern fest. Betroffen sind Altmittweida (und Siedlung), von Burgstädt der Ortsteil Schweizerthal, von Claußnitz die Ortsteile Claußnitz, Diethensdorf, Markersdorf und Röllingshain, von Hartmannsdorf der Bereich südlich der Kreisstraße 8252 (ehemalige B95), von der Gemeinde Königshain-Wiederau die Ortsteile Königshain, Stein, Topfseifersdorf, Wiederau, von Lichtenau die Ortsteile Auerswalde, Garnsdorf und Ottendorf, von Lunzenau die Ortsteile: Berthelsdorf, Cossen, Elsdorf, Göritzhain, Himmelhartha, Lunzenau, Rochsburg, von Mittweida die Ortsteile Frankenau und Thalheim, von Mühlau der Bereich südlich der Kreisstraße 8252 (ehemalige B95), von der Stadt Penig die Ortsteile: Amerika, Arnsdorf, Chursdorf, Markersdorf, Obergräfenhain, Penig, Tauscha, Thierbach, Wernsdorf, Zinnberg, von der Seelitz der Ortsteil Beedeln, von Taura der Ortsteil Köthensdorf-Reitzenhain sowie von Wechselburg die Ortsteile Altzschillen, Corba, Göhren, Göppersdorf, Hartha, Meusen, Nöbeln, Seitenhain, Wechselburg, Zschoppelshain.
Dort gilt ab morgen: Wer Geflügel und Vögel anderer in Gefangenschaft gehaltener Arten hält, hat dieses in geschlossenen Ställen oder in einer Voliere zu halten. Gehaltene Vögel dürfen vorerst nicht aus dem Bestand verbracht werden. Auch für das Verbringen von Geflügelprodukten oder Bruteiern gelten einzelne Sperrmaßnahmen in den jeweiligen Gebieten. Der Zugang für fremde Personen zu Ställen oder anderen Haltungseinrichtungen von Vögeln ist wirksam zu unterbinden. Tierärzte und die zuständige Kontrollbehörde müssen jedoch Zutritt erhalten. Vor den Ein- und Ausgängen der Ställe oder Schutzvorrichtungen sollen Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt werden, die mit einem Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht gehalten werden. Auch Jäger haben in den beiden Restriktionszonen bestimmte Verbote bezüglich Federwild zu beachten.