Geflügelpest: Allgemeinverfügung erlassen
27.12.2020
Teile von Leisnig beziehungsweise Großweitzschen sind nun ein sogenanntes Beobachtungsgebiet. Die Geflügelhalter müssen daher ihren Bestand (sofern noch nicht geschehen) umgehend dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt melden beziehungsweise aktualisieren, ebenso sind verendete Tiere anzuzeigen.
Außerdem sind die Tiere in Ställen beziehungsweise in einer entsprechenden Schutzeinrichtung unterzubringen. Gehaltende Vögel dürfen nicht aus dem Tierbestand gebracht werden. Eine Ausnahmegenehmigung erteilt aber bei Bedarf das Veterinäramt.
In Mittelsachsen gab es zuletzt 2017 positive Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln. Die ganze Allgemeinverfügung mit weiteren Regelungen ist im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht.