Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
17.02.2026
Gestern ging der Befund des Friedrich-Löffler-Institutes beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt ein. Es ist der dritte Fall binnen weniger Wochen. Dieser hat keine unmittelbaren behördlichen Konsequenzen und Auflagen zur Folge, da kein Haustierbestand betroffen ist.
Unberührt von dem neuen Fund besteht weiterhin wegen eines Falls im Landkreis Leipzig eine Überwachungszone um Rochlitz, Penig und Lunzenau fort. In diesem Gebiet sind alle gehaltenen Vögel aufzustallen und bei Auffälligkeiten im Bestand sofort das Veterinäramt zu informieren. Es gelten auch Verbote für die Abgabe von Eiern und rohem Fleisch.
Da sich die Situation so angespannt darstellt, dürfen Kleintiermärkte im Landkreis Mittelsachsen weiterhin nur ohne Geflügel stattfinden. Außerdem werden bei Geflügelausstellungen nur Halterinnen und Halter aus dem eigenen Landkreis zugelassen.
Sollten tote Wildvögel, insbesondere Wasser- und Greifvögel, gefunden werden, ist das Lebensmittelüberwachungs -und Veterinäramt unverzüglich zu informieren (Telefon 03731 799-6234; außerhalb der Dienstzeiten unter 03731 799-6999). Dieses appelliert erneut an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen zu kontrollieren und jegliche Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern.