Geflügelpest: Beobachtungsgebiet aufgehoben
31.01.2021
Es trat kein weiterer Fall auf. Im Dezember war ein Geflügelbestand in Mutzschen von der Gefügelpest betroffen. Der gezogene Beobachtungsbereich betraf mehrere Landkreise. In Mittelsachsen gab es zuletzt 2017 positive Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln.
Weiterhin gilt jedoch die Allgemeinverfügung vom 7. Januar 2021 zur Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten. Eine Aufhebung dieser Aufstallung ist derzeit nicht möglich, da allein für das Jahr 2021 für Deutschland 93 Ausbrüche der HPAI gemeldet wurden, davon 68 Fälle bei Wildvögeln und 25 Feststellungen bei Geflügel unter anderem auch in benachbarten Bundesländern wie Brandenburg und Thüringen, heißt es aus dem Veterinäramt.
Demnach müssen Halter von Hühnern, Wachteln, Enten und Gänsen sowie anderem Geflgügel in einigen Ortsteilen und in der Nähe von großen Gewässern ihre Tiere einstallen. Damit soll eine Ausbreitung der Geflügelpest verhindert werden. Konkret betroffen sind alle Halter in den Ortsteilen Hilbersdorf, Naundorf der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf, im Ortsteil Beicha der Großen Kreisstadt Döbeln, im Ortsteil Voigtsdorf der Gemeinde Dorfchemnitz, im Ortsteil Steina der Stadt Hartha, im Ortsteil Doberschwitz der Stadt Leisnig, im Ortsteil Zethau der Gemeinde Mulda, in den Ortsteilen Ostrau, Schrebitz, Sömnitz, Töllschütz der Gemeinde Ostrau, im Ortsteil Hirschfeld der Gemeinde Reinsberg, im Ortsteil Breitenborn der Großen Kreisstadt Rochlitz, im Ortsteil Niederforst der Stadt Roßwein, in den Ortsteilen Gröbschütz, Zschaagwitz der Gemeinde Seelitz, im Ortsteil Pappendorf der Gemeinde Striegistal. Dort gibt es eine größere Dichte an Geflügel. Außerdem sind die Tiere in der Nähe der Flüsse Chemnitz, Flöha, Freiberger Mulde, Zschopau, Zwickauer Mulde und der Gewässer Großhartmannsdorfer Großteich, Talsperre Kriebstein, Talsperre Lichtenberg, einschließlich der Vorsperre Dittersbach und der Talsperre Rauschenbach weiterhin im Stall bzw. unter einer festen Behausung zu halten. Als Orientierung gilt hier der Abstand zu den Gewässern von 500 Metern.
Auf der Internetseite des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes wurde eine interaktive Karte zur Verfügung gestellt, damit sich die Geflügelhalter daran orientieren können. Die Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht.