Geflügelpest: Hinweise des Veterinäramtes

22.03.2022

Ausbruch der klassischen Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand in Sachsen Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Mittelsachsen (LÜVA) weist alle Geflügelhalter auf die derzeitig steigende Gefahr der Einschleppung von Geflügelpest hin.

In Deutschland und Europa gilt der Winter 2020/2021 zum bisher schwersten in Bezug auf die Geflügelpest. Auch im Landkreis Mittelsachsen waren zwei kleine Hausgeflügelbestände betroffen. Trotz Rückgang der Fälle im Frühjahr 2021 kam es auch im Sommer zum Nachweis von HPAIV H5 bei Wasser- und Greifvögeln vor allem im Norden von Europa. Seit Herbst 2021 steigen die Fallzahlen wieder drastisch an. In Deutschland wurden erneut Hunderte von HPAIV-infizierten Wildvögeln sowie über 50 Ausbrüche bei Hausgeflügel und gehaltenen Vögeln gemeldet. Nun kam es auch in Sachsen zu einem ersten Fall von Klassischer Geflügelpest in einem kleinen Hausgeflügelbestand im Landkreis Bautzen.

Daher appelliert das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Mittelsachsen erneut an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen zu kontrollieren und jegliche Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Im Landkreis Mittelsachsen sind zwar bis jetzt keine Verdachtsfälle aus Hausgeflügelbeständen oder vermehrt tote Wildvogelfunde bekannt. Aber die Gefahr der Einschleppung wird derzeit als sehr hoch angesehen, da auch hier im Landkreis davon auszugehen ist, dass das HPAI-Virus in den Wildvogelbeständen vorkommt.

Jeder Geflügelhalter sollte auf die Einhaltung der seuchenhygienischen Maßnahmen achten:

  • Tiere nur an Stellen füttern, die für Wildvögel nicht zugänglich sind
  • Tiere nicht mit Oberflächenwasser tränken zu dem Wildvögel Zugang haben
  • Futter und Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren.