Geflügelpest in Mittelsachsen nachgewiesen

09.01.2026

Die hochpathogene Aviäre Influenza (AI) vom Subtyp H5, Geflügelpest, ist bei einem toten Schwan nachgewiesen worden. Das amtliche Endergebnis des Friedrich-Löffler-Institutes liegt seit heute vor.

Das Tier wurde Ende des vergangenen Jahres in Hartmannsdorf in der Nähe des Göppersdorfer Weges gefunden. Es ist der erste Fall von Geflügelpest im Landkreis seit fünf Jahren, den letzten Fall gab es Ende April 2021.

Da es sich hierbei um einen einzelnen Wildvogel handelt, gibt es keine weiteren behördlichen Auflagen. Sollten jedoch vermehrt tote Wildvögel, insbesondere Wasser- und Greifvögel, gefunden werden, ist das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zu informieren (Tel. 03731 799-6234; außerhalb der Dienstzeiten unter 03731 799-6999).

Auch wenn beim Auftreten der Geflügelpest bei einem Wildvogel keine unmittelbaren Restriktionen für Jäger und Geflügelhalter gelten, rät das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zur Vorsicht. Es appelliert erneut an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen zu kontrollieren und jegliche Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. „Wir wissen, dass das Virus in Mittelsachsen ist – jetzt konnte es bei einem Fall im Labor nachgewiesen werden“, heißt eindringlich aus dem Veterinäramt.

Jeder Geflügelhalter sollte auf die Einhaltung der seuchenhygienischen Maßnahmen achten:

  • Tiere nur an Stellen füttern, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
  • Tiere nicht mit Oberflächenwasser tränken, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Futter und Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren.

Der beste Schutz ist die Unterbringung der Tiere in einem geschlossenen Stall, beziehungsweise in einer für Wildvögel unzugänglichen Voliere.

Treten in Hausgeflügelbeständen innerhalb von 24 Stunden Verluste von mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als zwei von Hundert der Tiere des Bestandes bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren auf, oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so hat der Tierhalter unverzüglich durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion mit dem aviären Influenzavirus durch geeignete Untersuchungen ausschließen zu lassen.

Außerdem weist das Veterinäramt darauf hin, dass alle Geflügelbestände dem Amt zu melden sind. Gemäß dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz sind Halter von Geflügel außerdem verpflichtet, sich bei der Sächsischen Tierseuchenkasse anzumelden.

Hinweis zu Märken und Ausstellungen

Da sich die Situation so angespannt darstellt, hat das Veterinäramt entschieden, dass Kleintiermärkte nur ohne Geflügel stattfinden dürfen. Außerdem werden bei Geflügelausstellungen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Halterinnen und Halter aus Mittelsachsen begrenzt.