Geflügelpest in Tierhaltung nachgewiesen

03.03.2026

In der Gemeinde Jahnatal muss ein ganzer Bestand mit über 2500 Tieren gekeult werden. 

In einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Jahnatal ist das hochinfektiöse Virus der klassischen Geflügelpest nachgewiesen worden. Das zuständige Friedlich-Löffler-Institut hat den Befund heute Abend bestätigt. Der gesamte Bestand mit über 2500 Tieren muss gekeult werden, was durch ein beauftragtes Unternehmen derzeit erfolgt. Die Verantwortlichen der Haltung informierten das Veterinäramt am Sonntag über einen erhöhten Verlust an Tieren. Bei einer Kontrolle wiesen zahlreiche Tiere die typischen Symptome des gefährlichen Virus auf, wie Nasen- und Augenausfluss und Fieber. Es erfolgte die Probenahme und die Sperre des Bestandes. Nach Mitteilung der positiven Laborbefunde der Sächsischen Landesuntersuchungsanstalt am Montag wurde mit den Vorbereitungen der Gesamtbestandstötung begonnen.

Nach Vorliegen des Bestätigungsbefundes wurden nun eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand eingerichtet. Die Allgemeinverfügungen dazu werden noch heute Abend im elektronischen Amtsblatt auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht. Es gelten demnach für alle Tierhaltungen in diesen Gebieten strenge Auflagen, wie beispielsweise Stallpflicht für sämtliches Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten. Es ist verboten Geflügelfleisch, Eier oder Vögel in oder aus einem Bestand zu verbringen. Ausnahmen sind nur im Einzelfall nach schriftlicher Genehmigung des Veterinäramtes möglich. Jede Geflügelhalterin beziehungsweise jeder Geflügelhalter hat seinen aktuellen Bestand umgehend dem Veterinäramt zu melden. In der Schutzzone befinden sich im Landkreis Mittelsachsen 38 Tierhaltungen und in der Überwachungszone 375 Haltungen.

„Wir haben immer gehofft, dass ein solcher Fall bei uns nicht auftritt. Es ist eine sehr tragische und traurige Situation für den Betrieb, die meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie mich sehr betroffen macht. Wir unterstützen den Tierhalter bestmöglich“, erklärt Landrat Sven Krüger.

Vor dem Hintergrund des neuen Falls appelliert das Veterinäramt erneut an alle Halterinnen und –halter von Vögeln in Mittelsachsen, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen aufrechtzuerhalten und jegliche Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern.

Jeder Geflügelhalter sollte auf die Einhaltung der seuchenhygienischen Maßnahmen achten:

  • Tiere nur an Stellen füttern, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
  • Tiere nicht mit Oberflächenwasser tränken, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Futter und Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren.

Der beste Schutz ist die Unterbringung der Tiere in einem geschlossenen Stall, beziehungsweise eine für Wildvögel unzugängliche Voliere.

Treten in Hausgeflügelbeständen innerhalb von 24 Stunden Verluste von mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als zwei von Hundert der Tiere des Bestandes bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren auf, oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so hat der Tierhalter beziehungsweise Tierhalterin unverzüglich durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion mit dem aviären Influenzavirus durch geeignete Untersuchungen ausschließen zu lassen. Außerdem weist das Veterinäramt darauf hin, dass alle Geflügelbestände dem Amt zu melden sind. Gemäß dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz sind Halterinnen und Halter von Geflügel außerdem verpflichtet, sich bei der Sächsischen Tierseuchenkasse anzumelden.

Sollten tote Wildvögel, insbe­sondere Wasser- und Greifvö­gel, gefunden werden, ist das Lebensmittelüberwachungs -und Veterinäramt unverzüg­lich zu informieren (Telefon 03731 799-6234; außerhalb der Dienstzeiten unter 03731 799-6999).

Folgende Ortsteile umfasst die erlassende Allgemeinverfügung:

In die Schutzzone fallen folgende folgende Ortschaften oder Teile dieser Ortschaften: Gallschütz, Göldnitz, Graumnitz, Strocken der Gemeinde Großweitzschen, Döhlen, Kiebitz, Obersteina, Schrebitz, Sömnitz, und Töllschütz der Gemeinde Jahnatal.

In der Überwachungszone befinden sich folgende Ortschaften oder Teile dieser Ortschaften:
(Update 5. März 2026)
Döbeln, Limmritz, Miera, Nöthschütz, Pischwitz, Schweta, Simselwitz, Stockhausen, Technitz, Töpeln, Wöllsdorf, Zschackwitz, Zschäschütz der Großen Kreisstadt Döbeln, Bennewitz, Döschütz, Eichardt, Gadewitz, Gallschütz, Großweitzschen, Hochweitzschen, Höckendorf, Jeßnitz, Kleinweitzschen, Mockritz, Niederranschütz, Obergoseln, Redemitz, Strocken, Strölla, Tronitz, Westewitz, Wollsdorf, Zaschwitz, Zschepplitz, Zschörnewitz der Gemeinde Großweitzschen, Lauschka, Nauhain, Wendishain der Stadt Hartha, Auerschütz, Baderitz und Beutig, Binnewitz, Clanzschwitz, Delmschütz, Döhlen, Goselitz, Jahna, Kattnitz, Kiebitz, Lüttewitz, Lützschnitz, Merschütz, Mischütz, Möbertitz, Münchhof, Niederlützschera, Noschkowitz, Oberlützschera, Obersteina, Ostrau, Ottewig, Pulsitz, Rittmitz, Schlagwitz, Schmorren, Schrebitz, Sömnitz, Töllschütz, Trebanitz, Zschaitz, Zschochau, Zunschwitz der Gemeinde Jahnatal, Altenhof, Beiersdorf, Bockelwitz, Börtewitz, Clennen, Dobernitz, Doberquitz, Fischendorf, Görnitz, Großpelsen, Hetzdorf, Kleinpelsen, Klosterbuch, Korpitzsch, Kroptewitz, Leisnig, Leuterwitz, Minkwitz, Naundorf, Naunhof, Nicollschwitz, Paudritzsch, Polkenberg, Scheergrund, Sitten, Zeschwitz, Zollschwitz der Stadt Leisnig