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12.11.2025
Es dürfen nur Vögel teilnehmen,
Die Regeln gelten nicht für Tauben.
Ein entsprechendes Merkblatt wurde auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht.
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Mittelsachsen appelliert erneut an alle Geflügelhalterinnen und -halter die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen zu kontrollieren und jegliche Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Jede Geflügelhalterin und jeder Geflügelhalter sollte auf die Einhaltung der seuchenhygienischen Maßnahmen achten:
Der beste Schutz ist die Unterbringung der Tiere in einem geschlossenen Stall beziehungsweise einer für Wildvögel unzugänglichen Voliere.
Treten in Hausgeflügelbeständen innerhalb von 24 Stunden Verluste von mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als zwei von Hundert der Tiere des Bestandes bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so hat die Tierhalterin oder der Tierhalter unverzüglich durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin das Vorliegen einer Infektion mit dem aviären Influenzavirus durch geeignete Untersuchungen ausschließen zu lassen.
Abschließend weist das LÜVA daraufhin, dass alle Geflügelbestände dem LÜVA zu melden sind. Gemäß dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz sind Halterinnen und Halter von Geflügel außerdem verpflichtet, sich bei der Sächsischen Tierseuchenkasse anzumelden.
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