Geflügelpest: Neue Überwachungszone

29.01.2026

Aufgrund des Ausbruchs der hochpathogenen Geflügelpest in einem Ortsteil der Gemeinde Geithain im Landkreis Leipzig wurde um den Seuchenbestand eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern festgelegt.

Die Überwachungszone betrifft den Landkreis Mittelsachsen im Bereich der  Städte Rochlitz, Penig und Lunzenau sowie der Gemeinden Königsfeld und Wechselburg. Die genauen Grenzen können im Geoportal eingesehen werden. 

Für die Zone gelten u.a. folgende Auflagen:

  1. Tierhalter haben dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts sowie jede Änderung anzuzeigen.
  2. Folgende Tiere und Erzeugnisse dürfen nicht in oder aus einem Bestand verbracht werden: Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier, tierische Nebenprodukte von Geflügel (z.B. Hühnermist). Ausnahmen können durch das LÜVA genehmigt werden.
  3. Gehaltene Vögel sind mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Diese muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen.
  4. Tierhalter haben die gehaltenen Vögel einmal am Tag auf Veränderungen zu prüfen (gesteigerte Todesrate, verringerte Beweglichkeit der Tiere, signifikanter Anstieg oder Rückgang der Produktionsdaten). Jede erkennbare Änderung ist dem Veterinäramt unverzüglich telefonisch mitzuteilen (Tel. 03731/799-6999).
  5. Tierhalter von Vögeln haben zum Schutz vor biologischen Gefahren  u.a. folgende Maßnahmen sicherzustellen:
    Die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte der Tiere sind gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern.
    Die Ställe und sonstigen Standorte dürfen nur mit betriebseigener Kleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden. Diese ist nach dem Verlassen abzulegen und bei Mehrwegschutzkleidung regelmäßig bei mind. 60 °C zu waschen, Einwegschutzkleidung ist nach Gebrauch unschädlich in einer vor unbefugtem Zugriff geschützten Restmülltonne zu entsorgen.
    Der Raum, der Behälter oder die sonstigen Einrichtung zur Aufbewahrung der verendeten Tiere ist nach jeder Abholung durch die TBA zu reinigen und zu desinfizieren.
    Vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Stallungen sind die Hände (mit Seife) zu reinigen und anschließend zu desinfizieren (Handdesinfektionsmittel),
    Es ist eine strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung einzuhalten.
    Schuhe sind bei Betreten und Verlassen der Stallung zu reinigen und zu desinfizieren oder im Stall in separates Schuhwerk zu tragen was im Stall verbleibt.

Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.

Das Lebensmittelüberwachungs-  und Veterinäramt (LÜVA) Mittelsachsen appelliert an alle Halterinnen und Halter von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln im Landkreis Mittelsachsen ihre Tiere möglichst aufzustallen.

Foto: Alexbedoya / stock.adobe.com

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