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29.10.2025
Das LÜVA hat die Ausbreitung der Geflügelpest im Blick und steht mit Geflügelzüchtern und -haltern – davon gibt es im Landkreis insgesamt 5833 – im Austausch. „Unser Rat: Tier sollten in die Ställe gebracht und dort auch gefüttert sowie getränkt werden“, so Dr. Richter. Zudem empfiehlt er, schlachtreife Tiere gegebenenfalls vorzeitig zu schlachten. Natürliche und künstlich angelegte Wasserflächen sollten gemieden werden. „Sollte es trotz der Einhaltung der gebotenen strengen Hygienemaßnahmen in den Geflügelhaltungen zu erhöhten Verlusten kommen, ist unverzüglich ein Tierarzt hinzuziehen“, erklärt er. Auf der Internetseite des Landkreises sind unter dem Stichwort „Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz" weiterführende Information für Geflügelhalter eingestellt.
Ausstellungen, Schauen und Märkten sind aktuell in Mittelsachsen noch möglich. „Doch gerade bei solchen Veranstaltungen gilt erhöhte Wachsamkeit. Die veterinärrechtlichen Bedingungen sind genau einzuhalten“, so Dr. Richter.
Abschließend weist das LÜVA darauf hin, dass alle Geflügelbestände zu melden sind. Gemäß dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz sind Halterinnen und Halter von Geflügel außerdem verpflichtet, sich bei der Sächsischen Tierseuchenkasse anzumelden. Jäger werden darüber hinaus gebeten, bei gesund geschossenen Wasservögeln Tupferproben zur HPAI-Untersuchung durch das LÜVA durchführen zu lassen.