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27.03.2022
Ab morgen gilt eine neue Allgemeinverfügung zur Quarantäne bei einem positiven Corona-Test. Grundlage bildet ein Erlass des Freistaates. Das Gesundheitsamt muss demnach keine Bestätigungen über die Quarantäne mehr versenden. Als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber oder anderen Dritten gilt schon der der schriftliche positive PCR-Befund. Man hat sich schon ohne Anordnung vom Gesundheitsamt eigenverantwortlich abzusondern. Das Gesundheitsamt versucht weiterhin die Bescheide an die positiv getestete Person zu senden, man ist hier aber aufgrund der Fallzahl aber im Rückstand. Das Gesundheitsamt schickt keine Quarantäneanordnung an die Hausstandsangehörigen. Wenn ein Nachweis für die Schule oder den Arbeitgeber gebraucht wird, kann das PCR-Testergebnis der positiv getesteten Person vorgelegt werden. Grundsätzlich beträgt die Quarantänezeit zehn Tage, es besteht aber die Möglichkeit, sich schon früher freizutesten. Auf der Internetseite des Landkreises ist hierzu ein Schema zur Orientierung veröffentlicht. Außerdem gibt es eine Tabelle, an welcher Betroffene ihre Quarantänezeit ablesen können.
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