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14.06.2022
Diesbezüglich wird durch die Sächsische Finanzverwaltung ab dem 1. Juli 2022 ein Grundsteuerportal zur Verfügung gestellt, welches die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt. Die entsprechenden Daten aus dem Liegenschaftskataster können damit kostenfrei abgerufen werden.
Aus diesem Grund wird darum gebeten, von einzelnen Anfragen unter anderem in der unteren Vermessungsbehörde beziehungsweise in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses abzusehen.
Weitere Hinweise zur Grundsteuerreform können dem Internetauftritt des Freistaates Sachsen unter www.grundsteuer.sachsen.de werden.