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16.05.2023
Die vorstehende Haushaltssatzung des Landkreises Mittelsachsen für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 wurde am 8. März 2023 durch den Kreistag Mittelsachsen beschlossen und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dem Haushaltsbescheid der Landesdirektion Sachsen vom 11. Mai 2023 wurde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Zugleich erfolgte die rechtsaufsichtliche Genehmigung der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in den künftigen Jahren 2024 bis 2026 sowie die Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten.
Der Haushaltsplan 2023/2024 des Landkreises Mittelsachsen wird zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt
Freiberg, 16. Mai 2023
gez. Dirk Neubauer
Landrat
Aufgrund von § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) in Verbindung mit § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung beschloss der Kreistag Mittelsachsen in seiner Sitzung am 8. März 2023 folgende Haushaltssatzung für 2023/2024:
§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird festgesetzt
Angaben in EUR | ||
Haushaltsjahr 2023 | Haushaltsjahr 2024 | |
1. im Ergebnishaushalt mit dem | ||
| 529.086.300 | 569.422.700 |
| 564.558.100 | 611.915.200 |
| -35.471.800 | -42.492.500 |
| 663.300 | 124.800 |
| 0 | 0 |
| 663.300 | 124.800 |
| -34.808.500 | -42.367.700 |
| 0 | 0 |
| 0 | 0 |
| 8.955.600 | 8.346.100 |
| 0 | 0 |
| -25.852.900 | -34.021.600 |
2. im Finanzhaushalt mit dem | ||
| 509.394.500 | 546.321.400 |
| 537.971.500 | 582.904.800 |
| -28.577.000 | -36.583.400 |
| 17.081.400 | 15.538.000 |
| 28.181.100 | 29.704.500 |
| -11.099.700 | -14.166.500 |
| -39.676.700 | -50.749.900 |
| 13.750.000 | 16.307.400 |
| 3.819.900 | 3.964.800 |
| 9.930.100 | 12.342.600 |
| -29.746.600 | -38.407.300 |
§ 2 Kreditermächtigung | ||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 11.000.000 | 14.000.000 |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen | ||
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird festgesetzt auf | 8.300.200 | 11.880.900 |
§ 4 Kassenkredite | ||
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird festgesetzt auf | 85.000.000 | 85.000.000 |
§ 5 Kreisumlage | ||
Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird auf die Umlagegrundlagen der Gemeinden des Landkreises wie folgt festgesetzt | 30,50 v. H. | 30,90 v. H. |
§ 6 Sperrvermerke Für die in der Anlage 11 aufgeführten Produktkonten wird in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils ein Sperrvermerk gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO verfügt. Die Zuständigkeit für die Aufhebung der Sperren wird dem Abteilungsleiter Finanzen und Controlling übertragen. | ||
§ 7 Gesamtabschluss Der Landkreis Mittelsachsen verzichtet in Ausübung seines Wahlrechts gemäß § 88b SächsGemO für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses. |
Freiberg, 16. Mai 2023
gez. Dirk Neubauer (Siegel)
Landrat
Hinweis:
Nach § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLKrO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn