Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
08.05.2025
Aufgrund von § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) in Verbindung mit § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung beschließt der Kreistag Mittelsachsen für 2025/2026 in seiner Sitzung am 12. März 2025 folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird festgesetzt
Angaben in EUR | ||
Haushaltsjahr 2025 | Haushaltsjahr 2026 | |
1. im Ergebnishaushalt mit dem | ||
· Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 621.861.100 | 662.184.100 |
· Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 653.566.700 | 715.654.800 |
· Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen | ||
(ordentliches Ergebnis) auf | -31.705.600 | -53.470.700 |
· Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 147.300 | 384.800 |
· Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0 | 755.000 |
· Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen | ||
(Sonderergebnis) auf | 147.300 | -370.200 |
· Gesamtergebnis auf | -31.558.300 | -53.840.900 |
· Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des | ||
ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf | 0 | 6.944.100 |
· Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des | ||
Sonderergebnisses aus Vorjahre auf | 0 | 0 |
· Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 SächsGemO auf | 6.803.000 | 6.883.100 |
· Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 SächsGemO auf | 0 | 370.200 |
· veranschlagtes Gesamtergebnis auf | -24.755.300 | -53.531.700 |
2. im Finanzhaushalt mit dem | ||
· Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 593.656.300 | 628.314.000 |
· Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 622.349.500 | 682.619.800 |
· Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | ||
-28.693.200 | -54.305.800 | |
· Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 12.143.700 | 12.882.900 |
· Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 32.809.200 | 36.752.700 |
· Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -20.665.500 | -23.869.800 |
· Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -49.358.700 | -78.175.600 |
· Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 6.600.000 | 23.800.000 |
· Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.690.000 | 2.681.000 |
· Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 4.910.000 | 21.119.000 |
· Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf | -30.448.700 | -57.056.600 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | ||
6.600.000 | 23.800.000 |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird festgesetzt auf | ||
9.125.300 | 22.047.100 |
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird festgesetzt auf | ||
120.000.000 | 120.000.000 |
§ 5 Kreisumlage
Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird auf die Umlagegrundlagen der Gemeinden des Landkreises wie folgt festgesetzt | ||
32,45 v. H. | 32,45 v. H. |
§ 6 Sperrvermerke
Für die in der Anlage 10 aufgeführten Produktkonten wird in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils ein Sperrvermerk gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO verfügt. Die Zuständigkeit für die Aufhebung der Sperren wird dem Abteilungsleiter Finanzen und Controlling übertragen.
§ 7 Gesamtabschluss
Der Landkreis Mittelsachsen verzichtet in Ausübung seines Wahlrechts gemäß § 88b SächsGemO für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses.
Freiberg, den 8. Mai 2025
gez. Sven Krüger
Landrat
Hinweis:
Nach § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLKrO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach § 3 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsLKrO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLKrO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.