Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2019/2020

28.03.2019

§ 1 Haushaltsplan

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019 und 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird festgesetzt

    Angaben in Euro
  Haushaltsjahr 2019 Haushaltsjahr 2020
1. im Ergebnishaushalt mit dem    
• Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 379.858.700 398.806.700
• Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 386.806.800 407.942.700
• Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -6.948.100 -9.136.000
• Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 486.500 47.100
• Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 0
• Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 486.500 47.100
• Gesamtergebnis auf -6.461.600 -9.088.900
• Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf  0 0
• Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des  Sonderergebnisses aus Vorjahre auf  0 0
• Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 SächsGemO auf 6.461.600 9.088.900
• Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 SächsGemO auf 0 0
• veranschlagtes Gesamtergebnis auf 0 0
2. im Finanzhaushalt mit dem    
• Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 363.227.800 382.302.000
• Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 361.545.000 380.817.600
• Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.682.800 1.484.400
• Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 23.194.600 23.566.700
• Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 28.089.100 27.826.600
• Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -4.894.500 -4.259.900
• Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -3.211.700 -2.775.500
• Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 233.000
• Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.651.400 1.519.500
• Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -1.651.400 -1.286.500
• Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf -4.863.100 -4.062.000
§ 2 Kreditermächtigung    
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 0
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen     
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen,  der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird festgesetzt auf 10.461.500 7.465.600
§ 4 Kassenkredite    
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird festgesetzt auf 56.000.000 56.000.000
§ 5 Kreisumlage    
Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird auf die Umlagegrundlagen der Gemeinden des Landkreises wie folgt festgesetzt 30,50 v. H. 30,50 v. H.
§ 6 Sperrvermerke    
Für die unter Pkt. 6.5 im Vorbericht aufgeführten Produktkonten wird in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 jeweils ein Sperrvermerk gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO verfügt. Die Zuständigkeit für die Aufhebung der Sperren wird dem Landrat übertragen.    

Freiberg, den 27. März 2019

gez. Matthias Damm
Landrat

Öffentliche Bekanntmachung

Die vorstehende Haushaltssatzung des Landkreises Mittelsachsen für den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember  2020 wurde am 5. Dezember 2018 durch den Kreistag Mittelsachsen beschlossen und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung 2019/2020 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Mit dem Haushaltsbescheid der Landesdirektion Sachsen vom 26. März 2019 wurde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltsatzung bestätigt.

Der Haushaltsplan 2019/2020 liegt vom 28. März bis einschließlich 5. April 2019 während der Dienstzeit von Montag bis Freitag jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag und Mittwoch von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr im Landratsamt Mittelsachsen, 09599 Freiberg, Frauensteiner Str. 43, Zimmer 444, öffentlich aus.

Freiberg, den 27. März 2019

gez. Matthias Damm
Landrat

Hinweis:
Gemäß § 3 Abs. 5 der Sächsischen Landkreisordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 SächsLKrO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

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