Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
30.11.2018
Bauträger und Baubetreuer sowie Finanzanlagenvermittler sind verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2018 ihre Prüfungsberichte beziehungsweise Negativerklärungen für das Geschäftsjahr 2017 an das Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Ordnung und Sicherheit, Referat Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg, zu übermitteln. Da es sich beim Vorlagetermin um eine gesetzlich vorgeschriebene Frist handelt, können Fristverlängerungen nicht in Aussicht gestellt werden.
Wer entgegen der Makler- und Bauträgerverordnung oder der Finanzanlagenvermittlungsverordnung einen Prüfungsbericht oder eine Erklärung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt, handelt ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.