Hinweise zum Besucherverkehr im Landratsamt

04.12.2020

Das Landratsamt Mittelsachsen bleibt für den Besucherverkehr in allen Bereichen grundsätzlich geschlossen.

Weiterhin sind die Mitarbeiter in den Fachbereichen zu den Öffnungszeiten der Behörde dienstags und donnerstags von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr telefonisch beziehungsweise per E-Mail zu erreichen. Nur in dringenden Fällen sind Termine für einzelne Beratungen möglich. Ausnahmen bilden die Kfz-Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde. Diese sind weiterhin für den Besucherverkehr geöffnet. Grundvoraussetzung dafür ist die Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln. Den Zutritt regeln Security-Mitarbeiter. Besucher müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und den Erfassungsbogen zur gegebenenfalls erforderlichen Infektionskettenverfolgung ausfüllen. „Aufgrund der begrenzten Warteplätze sind zu Terminen keine Begleitpersonen erlaubt. Es wird darum gebeten, nicht dringliche Anliegen wie zum Beispiel die Zulassung von zusätzlichen Fahrzeugen, die aktuell nicht zwingend benötigt werden, zu verschieben“, heißt es aus der Zulassungsbehörde. Bei der Kfz-Zulassungsstelle wird empfohlen, einen Online-Termin zu vereinbaren. 

Die Fahrerlaubnisbehörde weist darauf hin, dass Anträge für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis oder einem Fahrschulwechsel per Post eingereicht werden können. Die Bearbeitung sei aber nur möglich, wenn die Unterlagen vollständig eingereicht werden. Die entsprechenden Hinweise gibt es im Internetauftritt des Landkreises Mittelsachsen im Bereich des Referates Fahrerlaubnisbehörde der Abteilung Verkehr und Bauen.

Die Stabsstelle Asyl ist für Besucherverkehr ab Montag bis auf Weiteres geschlossen. Termine vor Ort finden nur noch (nach vorheriger Terminvereinbarung) zur Aushändigung von elektronischen Aufenthaltstiteln und Pässen, sowie in absolut dringenden Einzelfällen statt. „Anliegen sollen auf postalischem beziehungsweise elektronischen Weg per E-Mail eingereicht werden und werden auch auf diese Weise erledigt. Den Antragstellungen sollen die erforderlichen Unterlagen vollständig in Kopie beigelegt werden – sofern bekannt“, so die Stabsstelle. Wichtig: Anliegen, die den Stabsbereich Ausländer- und Asylrecht betreffen, können auch weiterhin über die elektronische Terminverwaltung eingereicht werden. Die Termine werden dann (je nach Verfügbarkeit) zunächst bestätigt und bei fortbestehender Schließung des Hauses einige Tage zuvor wieder abgesagt. Dann wird das Anliegen auf postalischem beziehungsweise elektronischen Weg bearbeitet.

Das Landratsamt Mittelsachsen hat am 24. und 31. Dezember 2020 geschlossen. Die Fachbereiche sind ab 28. Dezember 2020 beziehungsweise ab dem 4. Januar 2021 wieder wie gewohnt erreichbar. Ausführliche Informationen zu Fach- beziehungsweise Antragsverfahren gibt es im Bereich Bürgerservice.

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