Hinweise zum Registrierungsverfahren in Mittelsachsen

31.08.2022

Um eine mögliche Registrierung ukrainischer Kriegsflüchtlinge in Mittelsachsen zu prüfen, benötigt die Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten, sowohl persönliche Daten zu den Personen als auch Informationen über die Gründe der Wohnsitznahme im Landkreis Mittelsachsen.

Dabei sind folgende Schritte zu beachten:

1. Übermittlung Erstregistrierungsformular:

Das Erstregistrierungsformular ist jeweils pro Person ausgefüllt zu übermitteln. Ergänzend dazu ist jeweils eine Kopie des aktuellen Ausweisdokuments (zum Beispiel Reisepass, Personalausweis) beizufügen. Für die weitere Bearbeitung sind diese Dokumente zwingend notwendig.
Ohne diese Dokumente wird die Anfrage nicht weiter bearbeitet.

2. Gründe für die Registrierung im Landkreis Mittelsachsen:

Eine Erstregistrierung im Landkreis Mittelsachsen kann nur noch erfolgen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft und uns dazu vorab ein entsprechender Nachweis (per E-Mail) übermittelt wird:

  • Familienangehörige (zum Beispiel Ehepartner/Lebenspartner, Kinder, Eltern oder minderjährige Geschwister) leben in Mittelsachsen
    • Nachweis: Kopie der Fiktionsbescheinigung, Meldebescheinigung der Familienangehörigen, Heirats- oder Geburtsurkunden
  • Arbeitsaufnahme
    • Nachweis: formlose Absichtserklärung des Arbeitsgebers zur Beschäftigung oder Arbeitsvertrag im Entwurf
  • Aufnahme eines Studiums
    • Nachweis: formlose Zusage oder Immatrikulationsbescheinigung der Universität/ Hochschule
  • Zusätzlich zu diesen Voraussetzungen darf keine Wohnsitzauflage für eine andere Stadt oder einen anderen Landkreis vorliegen!

Die Übermittlung eines Nachweises ist zwingend erforderlich.

Die vorübergehende private Unterbringung im Landkreis, das Vorliegen eines Mietvertrages oder die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt sind keine ausreichenden Gründe mehr für eine Erstregistrierung.

3. Gründe für eine Registrierung in Deutschland:

Haben Sie Familienangehörige in einer anderen Stadt in Deutschland?

  • Wenn ja, welche Familienbeziehung haben Sie zu diesen Personen (zum Beispiel Eltern, Geschwister, Tante, Onkel, Cousin und Ähnliches)?

Gibt es weitere Gründe für eine Registrierung in einer anderen Stadt in Deutschland (Arbeitsplatz, Wohnung, Freunde)?

Alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Nachweise sollen an integration@landkreis-mittelsachsen.de übermittelt werden. Erst wenn alle Informationen, Unterlagen und Nachweise vollständig vorliegen, kann die Anfrage geprüft werden. Im Anschluss daran wird den Personen die Entscheidung zur Registrierung mitgeteilt und über das weitere Vorgehen informiert. Die Stabstelle behält es sich vor die jeweiligen Anfragen im Einzelfall zu prüfen.

Liegt keine ausreichende Begründung vor, kann somit eine Erstregistrierung im Landkreis Mittelsachsen nicht erfolgen. Die Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten wird die davon betroffenen ukrainischen Geflüchteten im Rahmen des sogenannten „FREE-Systems“ an andere Bundesländer verweisen. Die ukrainischen Geflüchteten erhalten von der Stabsstelle die schriftliche Aufforderung sich in ein durch das FREE-System festgelegtes Bundesland zu begeben und sich dort zu registrieren. Dabei ist zu beachten, dass eine Rückkehr in den Landkreis Mittelsachsen nicht möglich ist.

Für Fragen steht Ihnen die Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten gern zur Verfügung. Dafür nutzen Sie bitte die Hotline unter 03731 799-3740 (Di, Do, Fr von 09:00 – 12:00 Uhr) oder die allgemeine E-Mail-Adresse integration@landkreis-mittelsachsen.de.