Honorarordnung der Volkshochschule, der Musikschule und des Museums Schloss Rochsburg der Mittelsächsischen Kultur gGmbH

19.05.2026

§ 1 Vertragsgegenstand und -gestaltung

  1. Über die Lehr- und Vortragstätigkeit von selbständig tätigen Lehrkräften (Auftragnehmer) an der Musikschule und der Volkshochschule schließt die Mittelsächsische Kultur gGmbH (Auftraggeber) Honorarverträge ab. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Die zu erbringenden Leistungen und Vergütungen sowie Nebenleistungen und -pflichten sind schriftlich zu vereinbaren. 

  2. Die Honorare verstehen sich als Vergütung für Planung, Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung der Unterrichtseinheiten einschließlich des Aufwandes für An- und Abfahrt zu den vereinbarten Veranstaltungen. Sie werden dem Auftragnehmer ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben ausgezahlt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Steuern und Sozialabgaben selbständig abzuführen.

§ 2 Honorarsätze

Die zu vereinbarenden Honorare legen die Leiter der Volkshochschule, der Musikschule und des Museums ggf. in Abstimmung mit den verantwortlichen Fachbereichsleitern nach Maßgabe der vorliegenden Honorarordnung fest. Die Bemessung der Honorarsätze in den Bereichen Volkshochschule und Musikschule erfolgt für eine Unterrichtseinheit (UE) je 45 Minuten. 

1. Honorarsätze der Volkshochschule

Honorare für Kurse und ähnliche Veranstaltungen
Das Honorar für Kurse und ähnliche Veranstaltungen beträgt je Unterrichtseinheit (UE) zwischen 16,00 € und 49,00 €. 

Die Geschäftsführung kann darüber hinaus in Abstimmung mit dem Leiter der Volkshochschule gesonderte Honorarsätze vereinbaren. Dies gilt insbesondere für Kurse und Veranstaltungen, die maßgeblich durch Dritte finanziert werden. Für Kursstunden, die der Kursleiter über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus durchführt, wird kein Honorar gezahlt.

Honorare für Einzelveranstaltungen und Vorträge
Für Einzelveranstaltungen und Vorträge können Honorare bis zu insgesamt 200,00 € gezahlt werden. In besonderen Fällen kann ein höheres Honorar vereinbart werden.

Honorare für Studienreisen, Studienfahrten, Führungen und Exkursionen
Für die Leitung von Studienreisen, Studienfahrten, Führungen und Exkursionen wird das Honorar im Einzelfall gesondert vereinbart. 

Honorare für sonstige Leistungen
Die Festsetzung des Honorars für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Lehrtätigkeit (Korrekturen, Auswertung von Tests usw.) trifft der Leiter der Volkshochschule in Abstimmung mit der Geschäftsführung. 

2. Honorarsätze der Musikschule

a) Das Honorar für eine Unterrichtseinheit (UE) der Musikschule á 45 Minuten beträgt für

  • eine Honorarkraft mit anerkanntem förderfähigen Hochschulabschluss     35,00 €

  • eine Honorarkraft ohne anerkanntem förderfähigen Hochschulabschluss  30,00 €.

b) Die Geschäftsleitung vereinbart in Abstimmung mit der Musikschulleitung in begründeten Einzelfällen, wie der Leitung von Ensembles ab 10 Mitgliedern, der Leitung von Chören, von Tanzgruppen sowie von Instrumentalklassen (z. B. Klassenmusizieren), für die Musikalische Früherziehung, für Musikunterricht im Rahmen von Ganztagsangeboten in Schulen sowie für den Unterricht für vom VdM geförderte begabte Schüler die Zahlung eines Honorars in Höhe von 35,00 € je Unterrichtseinheit.

3. Honorarsätze des Museums Schloss Rochsburg 

Die Geschäftsleitung vereinbart für Führungen in Abstimmung mit dem Museumsleiter folgende Honorarsätze (Angabe ohne Umsatzsteuer):

  • je Außenführung, Thematische Führung mit einer Dauer von 45 Min.       30,00 €
  • je Innenführung, Thematische Führung mit einer Dauer von 1 h               37,00 €
  • je Schatzsuche (Dauer der Führung ca. 1 Zeitstunde)                               37,00 € 
  • je thematischer Führung mit einer Dauer von 1,5 h                                    55,00 €
  • je Projekttag mit einer Dauer von ca. 3 – 4 h                                            110,00 €
  • je Projekttag mit einer Dauer von ca. 8 h                                                  220,00 €

Für Spezialangebote können von der Geschäftsführung gesonderte Honorarsätze vereinbart werden.

§ 3 Reisekosten

Je Kursleiter der Volkshochschule wird eine Fahrtkostenpauschale je Kalendertag, an dem ein oder mehrere Kurse durch ihn durchgeführt werden, gezahlt, die sich nach den Bestimmungen des Sächsischen Reisekostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung zur Wegstreckenentschädigung aus triftigen Gründen für Fahrten mit einem privaten Kraftfahrzeug für jeden gefahrenen Kilometer richtet. Die zu zahlende Fahrtkostenpauschale wird anhand der zweifachen Wegstrecke (Hin- und Rückfahrt) zwischen Wohnort und Kursort des Kursleiters einmalig vor Kursbeginn festgelegt und ist Bestandteil des Honorarvertrages.

Für die Honorarlehrer der Musikschule wird eine Fahrtkostenpauschale je geleistetem Unterrichtstag an ein oder mehreren Unterrichtsorten gezahlt. Die zu zahlende Fahrtkosten-pauschale wird anhand der zweifachen Wegstrecke (Hin- und Rückfahrt) zwischen Wohnort und Unterrichtsort bzw. ggf. mehreren täglichen Unterrichtsorten des Honorarlehrers und einer Kilometerpauschale in Höhe von 0,30 € je gefahrenem Kilometer i. d. R. einmal im Schuljahr durch die Geschäftsführung bzw. die Musikschulleitung festgelegt und ist Bestandteil des Honorarvertrages.

Für Museumsführer wird eine Fahrtkostenpauschale von 10,00 € bzw. 20,00 € je Einsatztag gezahlt, wenn die einfache Entfernung zwischen Wohnort und Schloss Rochsburg auf der kürzesten Strecke mehr als 10 km bzw. mehr als 30 km beträgt.

Bei darüberhinausgehenden Beauftragungen vereinbart die Geschäftsleitung in Abstimmung mit den Leitungen der Volkshochschule, der Musikschule und des Museums in begründeten Einzelfällen die vollständige oder teilweise Erstattung von Fahrtkosten. Die maximale Höhe bei vollständiger Erstattung richtet sich i. d. R. nach den Bestimmungen des Sächsischen Reisekostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

Die Honorarordnung gilt ab 01.06.2026.

Freiberg, den 08.05.2026

gez. Dr. Christoph Trumpp
Aufsichtsratsvorsitzender