Impfpflicht: Meldeportal ist online
15.03.2022
Unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impfpflicht gibt es den Link zum Portal. Nur über diesen Weg sollen Beschäftigte dem Gesundheitsamt gemeldet werden, die keinen Impf- beziehungsweise Genesenenstatus nachweisen können. Die Unternehmen und Institutionen müssen sich zunächst registrieren. Danach können die eigentlichen Meldungen hochgeladen werden. Schon am Nachmittag schaltete der Landkreis ein Info-Telefon frei. Dort werden Unternehmen, Institutionen und Beschäftigten allgemeine Fragen zu diesem Bereich beantwortet. Zu erreichen ist das Telefon unter der Rufnummer 03731 799-6570 von Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.
Hinweis: Ab 16. März gilt für das bisherige Personal ohne Impfung kein Betretungsverbot. Personal, was neu eingestellt wird, muss geimpft sein. Das Gesundheitsamt wird diese Aufgabe mit einer hohen Sensibilität umsetzen, im Fokus steht die Versorgungssicherheit im medizinischen und pflegerischen Bereich in Mittelsachsen.