Information der Fahrerlaubnisbehörde für Berufskraftfahrer

24.05.2019

Im Jahr 2019 steht die Verlängerung der Gültigkeit des Nachweises zur Berufskraftfahrerqualifizierung (Schlüssel 95) für alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer an, die die Übergangsfrist bis zum 9. September 2014 nutzen konnten. Zu diesem Zeitpunkt wurden sehr oft die Gültigkeiten der Fahrerlaubnis und der Schlüsselzahl 95 harmonisiert, so dass in diesem Jahr auch gleichzeitig die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E verlängert werden muss.

Wartefristen können verkürzt werden
Die Fahrerlaubnisbehörde weist darauf hin, dass die Antragstellung zur Verlängerung bis sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen kann, ohne dass Besitzstände „verloren gehen“. Eine rechtzeitige Antragstellung reduziert die Wartefristen. Grundlage der Bemessung der Geltungsdauer der verlängerten Fahrerlaubnis/des verlängerten Nachweises zur Berufskraftfahrerqualifizierung ist das Datum des Tages, an dem die zu verlängernde Fahrerlaubnis/der Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifizierung endet (§ 24 Abs. 1  Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr − FeV). 

Die Fertigung der Kartenführerscheine durch die Bundesdruckerei GmbH kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Allgemeine Hinweise zu Unterlagen, Nachweisen, Öffnungszeiten der Hauptstelle und der Servicestellen sind auf der Homepage des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de im Bereich Bürgerservice zu finden.

Für weitere Fragen stehen die Sachbearbeiterinnen zur Verfügung.

Kontakt
Fahrerlaubnisbehörde
Servicetelefon 03713 799-1454 
E-Mail service-fahrerlaubnisbehoerde@landkreis-mittelsachsen.de