Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
31.01.2025
Die Richtlinie für die bisherige Gewährung der Beihilfe zur medikamentellen Behandlung von Bienenvölkern gegen die Varroose aus dem Jahr 1994 hat einer rechtsförmlichen Prüfung des SMS nicht mehr Stand gehalten und musste somit aufgehoben werden. Somit entfiel auch die Rechtsgrundlage zur Beteiligung der zu tragenden Kosten an der Maßnahme durch das Sächsische Staatsministerium.
Ab 2025 sind somit keine Medikamente beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt für die Behandlung von Bienenvölkern zur Bekämpfung der Varroamilbe bestellbar.
Weitere Informationen gibt es bei der Sächsischen Tierseuchenkasse.