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29.12.2025
Der Preis für das vom Freistaat Sachsen bezuschusste Bildungsticket liegt seit Einführung unverändert bei 15 Euro. Für Grundschüler wurde im Landkreis Mittelsachsen eine Übergangslösung für den erhobenen Eigenanteil für die bis Juli 2022 gültige Schülerverbundkarte angestrebt und das Bildungsticket für eine Übergangsfrist auf einen monatlichen Elternanteil von 5 Euro begrenzt. Diese Übergangsfrist läuft auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom Dezember zum 1. August aus.
Die aktuelle finanzielle Lage des Kreises ist kritisch. Daher beriet der Kreistag, ob diese 10 Euro im Monat und Kind weiter übernommen werden können und wenn ja, wie es finanziert werden könnte. Es gab seitens der Fraktionen mehrere Anträge und eine umfassende Debatte. Im Ergebnis entschied eine Mehrheit die bisherige Unterstützung auslaufen zulassen. Eine Finanzierung der Weiterführung hätte unter anderem Einschnitte in das Angebot des Busverkehrs an Wochenenden und in den Ferien sowie eine Reduzierung der Sportförderung bedeutet. Herausgearbeitet wurde aber auch deutlich, dass es soziale Leistungen gibt, die bei den Kosten des Bildungsticktes eine Entlastung für Familien bedeuten könnten.
Es besteht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die
grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Erstattung der Aufwendungen für die Schülerbeförderung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Voraussetzung ist, dass sie die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges besuchen und auf die Schülerbeförderung angewiesen sind. Mit dieser Leistung wird der Eigenanteil des Bildungstickets den Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen erstattet.
Der Kontakt über weitere Angebote der Familienunterstützung finden Interessierte im Landratsamt Mittelsachsen Referat Bürgerservice Soziales