Informationen für Unternehmen und Grenzpendler
18.02.2021
In der sächsischen Wirtschaft sind auch Menschen aus Tschechien beschäftigt. Diese sind für die Unternehmen unverzichtbar. Für die tägliche Einreise nach Deutschland benötigen sie ab dem 19. Februar gemäß der geltenden Quarantäne-Verordnung eine Bescheinigung zur Befreiung von der Quarantänepflicht. Von der Quarantänepflicht befreit werden können Beschäftigte aus den folgenden Branchen:
- Einrichtungen des Gesundheits – und Pflegewesens
- Betriebe der Nutztierhaltung
- Wasser- und Energieversorgung
- Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft
- Transport und Verkehrswesen
- Apothekenwesen
- Pharmawirtschaft
- Bestattungswesen
- Ernährungswirtschaft
- Informationstechnik
- Telekommunikationswesen
- Labore medizinischer Einrichtungen
Damit die Beschäftigten der genannten Branchen unkompliziert an der Landesgrenze pendeln können, müssen diese die Bescheinigung stets bei sich tragen.
Unternehmen können den Vordruck der Bescheinigung herunterladen. Der Vordruck ist vollständig auszufüllen, vom Betrieb zu unterschreiben und zu stempeln. Die betriebliche Bescheinigung muss vom Unternehmen dem Landratsamt Mittelsachsen per E-Mail an grenzpendler-corona@landkreis-mittelsachsen.de zur Prüfung und Genehmigung zugeleitet werden. Das Unternehmen erhält das bestätigte Dokument per Anhang einer E-Mail zurück und kann es den Beschäftigten aushändigen.